Berechnung des Elterngeldes / Maximales Elterngeld beantragen ...

Familie und Ehescheidung
21.03.2007 2437 Mal gelesen

.... und ggf. mehr als 100 % des früheren Einkommens erhalten. Denn nur grundsätzlich gilt, dass 12 Monate lang ( zuzüglich einer Option auf weitere zwei Monate für den anderen Elternteil oder Alleinerziehende ) für die ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder Elterngeld in Höhe von 67 % der vor der Geburt erzielten Netto-Einkünfte gezahlt wird. Für geringe Einkünfte und junge Geschwister gibt es Zuschläge bis über 100 % des früheren Einkommens. Ob Ihnen diese Zuschläge zustehen, wird bereits mit dem Antragsformular abgefragt und dann berücksichtigt. Problematischer - gerade bei Selständigen - können die richtigen Angaben zum relevanten Netto-Einkommen sein.
Wie hoch in Ihrem Einzelfall das Elterngeld ausfallen wird, können Sie online beim Familienministerium abfragen oder bei Ihrem Fachanwalt für Familienrecht erfragen.

Dieser kann Ihnen auch sagen, wie Sie den Antrag stellen sollten, um die gesetzlichen Möglichkeiten möglichst umfassend auszuschöpfen und Ihnen so Hinweise geben, die Sie von der Behörde nicht bekommen. Insbesondere - aber nicht nur - bei Selbständigen bietet das Gesetz Gestaltungsspielräume, die bei richtiger Vorgehensweise finanzielle Vorteile bringen können.

Bevor Sie einen Antrag auf Elterngeld stellen, sollten Sie sich daher über die geschickte Nutzung dieser Gestaltungsmöglichkeiten von einem kundigen Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.