Neues Unterhaltsrecht

Familie und Ehescheidung
23.01.20073252 Mal gelesen

Berlin, 23.01.2007: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die anstehende Reform des Unterhaltsrechtes, die am 01.07.2007 in Kraft treten soll.

Angesichts der steigenden Zahl von Scheidungen gibt der Gesetzgeber die klassische Vorstellung von der Ehe als einer lebenslangen Versorgungsgemeinschaft auf. Reagierend auf die gesellschaftlichen Veränderungen und gewandelten Wertvorstellungen wird das Unterhaltsrecht mit vorrangig folgenden Zielen reformiert:


Ziele der Reform
1. Förderung des Kindeswohls
2. Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung
3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts



Wichtigste Änderungen

1. Kindesunterhalt

  • Vereinfachung des Unterhaltsrechts (Wegfall der Regelbetragsverordnung und Wegfall Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland)
  • Bestimmung eines Existenzminimums von Kindern und gesetzliche Definition eines Mindestunterhalts minderjähriger Kinder
  • Anpassung des Unterhaltsrechts an das Steuer- und Sozialrecht
  • Vereinfachte Kindergeldverrechnung


2. Umfassende Veränderung des Unterhalts geschiedener Ehegatten

  • Verschärfung des Grundsatzes der nachehelichen Eigenverantwortung
  • Festsetzung des Grundsatzes der Erwerbstätigkeit als Obliegenheit sowie erhöhte Anforderungen an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Streichung der Ansprüche auf Betreuungsanschlussunterhalt

3. Besserstellung nicht verheirateter Mütter und Väter

  • Erweiterung des Betreuungsunterhalts über den 3-Jahreszeitraum hinaus aus Billigkeitsgründen

4. Neue Rangfolge beim Unterhaltsanspruch

  • Kinder stehen auf dem ersten Rang
  • Unterhaltszahlungen an den früheren Partner werden Unterhaltsansprüchen der Kinder nachgeordnet

Unser Angebot
Wir beraten Sie schon jetzt im Hinblick auf die geplanten Änderungen des Unterhaltsrechts.


Wir überprüfen bestehende Unterhaltstitel auf die Möglichkeit der Abänderung im Hinblick auf die Gesetzesänderungen.