Scheidungen sollen innerhalb der EU ab 2012 einfacher werden@Rechtsanwalt Sagsöz, Bonn

Familie und Ehescheidung
13.05.2011663 Mal gelesen
Es soll je nach Lebensumständen klar gesetzlich geregelt werden, welches nationale Recht gilt. Beim bislang geltenden "wer zuerst kommt malt zuerst-Prinzip" konnte derjenige, der die Scheidung als erster anhängig machte, über den (wichtigen) Gerichtsstand des Verfahrens

entscheiden. Die Neuregelung hat für die BRD besondere Bedeutung, da hier viele Paare leben, bei denen beide oder ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete den Beschluss als echten Fortschritt.  Zudem stärke die Verordnung die Gleichheit der Geschlechter. Konnte nämlich bislang derjenige Partner, der als erster die Scheidung einreichte, sich das zuständige Land aussuchen, das ihm persönlich die besten Bedingungen bot, soll es künftig eine klare Regelung geben, wo das Verfahren stattzufinden hat. Grundsätzlich können sich die Partner einvernehmlich darauf verständigen, wo sie sich scheiden lassen wollen. So könnte ein französisch-deutsches Paar, das in Belgien lebt, künftig darüber entscheiden, ob es sich nach französischem, belgischem oder deutschem Recht scheiden lassen will.

RA Sagsöz

www.ra-alpan.de