Was ist die sogenannte -scheidung online-?

Was ist die sogenannte -scheidung online-?
15.03.2011915 Mal gelesen
Es gibt regelmäßig keine Scheidung, die nur über emails abgewickelt werden kann, nicht einmal eine einvernehmliche Scheidung. Eine Anhörung vor dem Familiengericht ist in aller Regel notwendig (FamFG) und zwar von Beiden Parteien. Der Gesetzgeber hat sich hierbei etwas gedacht.

Regelmäßig hat aber der zuständige "online"-Anwalt etwas weniger Arbeit, wenn statt zusätzlicher, persönlicher Gespräche vor Ort, die Dokumente nur per mail gesandt werden. Die "Scheidung online" ändert zunächst auch grundsätzlich nichts am Streitwert und den damit verbundenen Kosten , auch  wenn manchmal bei Mandanten ein anderer Eindruck aufkommen kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann nur ein einziger Anwalt tätig werden, welcher die Antragstellerseite vertritt. Ein zweiter Anwalt für den anderen Ehegatten ist regelmäßig nicht notwendig. So gesehen wird die "scheidung online" vermeintlich günstiger. Noch einmal, dies hat wenig mit dem Begriff  "online" zu tun, sondern wäre auch der Fall, wenn dies nicht online geschieht. Es können somit so oder Anwaltskosten `gespart` werden. Für bestimmte Fälle ist ausnahmsweise auch bei einvernehmlichen Scheidungen ein zweiter Anwalt erforderlich, z.B. wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden soll oder wenn der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig werden soll. Auch hieran kann eine sog. "online scheidung" regelmäßig nichts ändern.

Die scheidung online oder scheidung to go ist eine Begrifflichkeit, die zu Verwirrungen führen kann, hiernach aber nicht mehr sollte.

RA Sagsöz, Fachanwalt f FamR