Barunterhaltspflicht trotz Betreuung der Kinder? Was ist, wenn der Elternteil, bei dem Kinder leben, erheblich mehr verdient?

Barunterhaltspflicht trotz Betreuung der Kinder? Was ist, wenn der Elternteil, bei dem Kinder leben, erheblich mehr verdient?
14.02.20111410 Mal gelesen
Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, den Unterhalt für minderjährige Kinder zu leisten. In der Regel erbringt der betreuende Elternteil den Naturalunterhalt (Kleidung, Essen, Wohnung etc.) und der andere den Barunterhalt (Geld).

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen der betreuende Elternteil zusätzlich zu seiner Betreuungsleistung verpflichtet sein kann, auch zum Barunterhalt des Kindes beizutragen. Unter Umständen kann sich dann die Barunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils trotz Leistungsfähigkeit reduzieren oder völlig wegfallen. Das ist dann der Fall, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils erheblich höher ist als das des an sich Barunterhaltspflichtigen, denn dann würde die alleinige Inanspruchnahme des barunterhaltspflichtigen Elternteils zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht führen.

  

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