Werden die Spannungen zu groß, erteilen die Träger der Pflegeheime den Angehörigen gerne auch mal ein Hausverbot. Wenn aber der Heimbewohner das Pflegeheim nicht mehr aus eigener Kraft verlassen kann, wirkt das Hausverbot de facto wie eine Kontaktsperre. Allerdings wird von den Heimträgern mitunter übersehen, dass den Bewohnern zumindest an den von ihnen bewohnten Räumen ein eigenes Hausrecht zusteht. Dieses darf der Heimträger nicht einfach durch ein generelles Hausverbot aushebeln. Besonders schwer wiegt das Hausverbot, wenn es gegenüber einem gerichtlich bestellten Betreuer ausgesprochen wird. Denn dieser kann infolgedessen seine gesetzlichen Pflichten, zu denen auch der Kontakt mit dem Betreuten zählt, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt wahrnehmen.
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