Arbeitsrecht: "Kinderbetreuung und Arbeitszeitregelungen"

Erbschaft Testament
22.09.20093296 Mal gelesen
Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Kinderbetreuung
Urteil des LAG Köln vom 03.04.2008  (AZ: 10 Sa 1352/07)
Das LAG Köln hat über die Arbeitszeit einer Arbeitsnehmerin entschlossen, die sich um  ihre Kinder nachmittags kümmern:
"Hat der Arbeitgeber in einem Zweischicht-Betrieb einer Arbeitnehmerin den ausschließlichen Einsatz in der Frühschicht zugestanden, damit sie sich um ihre vormittags betreuten Kinder nachmittags kümmern kann, entfällt der Anspruch auf diesen Einsatz mit dem Wegfall des familiären Grundes. Es bedarf keiner Änderungskündigung, wenn die Zweckbestimmungsabrede immanent ist."
Begründung:
Der Umstand, dass die Klägerin bis 2006 in der Frühschicht gearbeitet hat und damit offensichtlich auch in Zeiten, in denen der Grund der Kinderbetreuung nicht mehr bestand, hat die arbeitsvertragliche Abrede aus dem Jahre 1990 nicht im Nachhinein dahingehend konkretisiert, dass die Klägerin nach wie vor einen strikten Rechtsanspruch auf Arbeitseinsatz im Frühdienst hätte. Die zeitliche Dauer allein begründet keinen Anspruch.
 
Fazit:
Solange nicht gerechtfertigt wird, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer weiter nur auf eine Beschäftigung während des Vormittags angewiesen ist, entfällt dieser Anspruch, auch wenn er jahrelang in Kraft war.
 

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