Die Testamentsvollstreckung

Erbschaft Testament
06.03.2017585 Mal gelesen
In vielen Erbfällen kommt es zu Situationen, die nicht im Sinne des Erblassers gewesen wären. Es kann zu Auseinandersetzungen der Erbberechtigten durch Unklarheiten kommen, das Vermögen ohne Wertschätzung verpulvert oder ein vererbtes Unternehmen ruiniert werden. Mit der sogenannten...

In vielen Erbfällen kommt es zu Situationen, die nicht im Sinne des Erblassers gewesen wären. Es kann zu Auseinandersetzungen der Erbberechtigten durch Unklarheiten kommen, das Vermögen ohne Wertschätzung verpulvert oder ein vererbtes Unternehmen ruiniert werden. Mit der sogenannten Testamentsvollstreckung kann ein Erblasser jedoch auch über seinen Tod hinaus Einfluss nehmen und das Vermögen zur Erhaltung seines Lebenswerks steuern.

Ein Testamentsvollstrecker schützt also die Interessen des Erblassers. Ebenso kann er aber auch den Erben von großem Nutzen sein. Er kann eventuelle Konflikte als Außenstehender besser schlichten und durch fachkundige Kenntnisse außerdem den Nachlass wirtschaftlich verwalten und den Vermögenswert für solche Erben erhalten, die in derartigen Angelegenheiten keinerlei Erfahrung haben.

Wieweit die Befugnisse des Testamentsvollstreckers dabei reichen, kann der Erblasser in seinem Testament genau bestimmen.

Die verschiedenen Aufgabenbereiche kann er dann einer Vertrauensperson testamentarisch übergeben. Den Regelfall bildet dabei die Abwicklungsvollstreckung, durch die der Testamentsvollstrecker befugt ist, den Nachlass zu verwalten, die Verfügungen des Erblassers umzusetzen und das Erbe zu verteilen.

Gegenüber den Erben, deren Eigentum der gesamte Nachlass ist, ist er zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Je nach Umfang der Aufgaben des Testamentsvollstreckers sollte der Erblasser natürlich auch eine angemessene Vergütung in seinem Testament festlegen.

Die Testamentsvollstreckung ist ein probates Mittel für Erblasser, die sicher gehen wollen, dass ihr Nachlass in ihrem Sinne weiter verwaltet wird. Die konkrete Gestaltung der Befugnisse und Pflichten sollte dabei von fachkundigen Notaren oder Rechtsanwälten übernommen werden, die eine juristisch einwandfreie und auf den Einzelfall angepasste Testamentsvollstreckung garantieren können.

Rechtsanwalt Lücker steht nach telefonischer Terminsvereinbarung - oder per Mail - für eine Erstberatung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.