Erbschaftsteuer: Regelungen für die Unternehmensnachfolge und Wohneigentum stoßen auf Kritik

Erbschaft Testament
10.11.2008 1192 Mal gelesen

Nachdem die Spitzen aus Union und SPD sich nun auf die Details der Erbschaftsteuerreform geeinigt haben und so einen drohenden Wegfall der - derzeit verfassungswidrigen - Erbschaftsteuer zu vermeiden scheinen, rollt nun die nächste Protestwelle gegen den ausgehandelten Kompromiss.

Mehr als 160 Unternehmer aus dem Mittelstand übergaben den Bundestagsabgeordneten eine Protesterklärung. Sie sehen in den Regelungen ein "bürokratisches Monster". Zwar soll es zukünftig die Möglichkeit geben, Betriebsvermögen steuerfrei zu vererben. Allerdings sollen die Erben nur dann in den Genuss der vollen Steuerfreiheit kommen, wenn sie den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführen und die Lohnsumme muss durchschnittlich über dem vor dem Erbe liegen. Wer das Unternehmen im Kern sieben Jahre fortführt - bei vergleichbarer Lohnsumme - dem sollen 85 Prozent der Steuern erlassen werden.

Witwer und Witwen sollen künftig grundsätzlich keine Steuern auf das vom Ehegatten geerbte Eigenheim zahlen. Auch dieser Punkt war bis zuletzt heftig umstritten. Nun bleibt also auch die  oft zitierte Millionärsvilla am Starnberger See  steuerfrei für den erbenden Gatten. Daher wurde die Regelung bereits als "Spezialgesetz für Reiche" kritisiert. Die Steuerbefreiung ist an die weitere Nutzung durch den Erben geknüpft. Für erbende Kinder gibt es eine Beschränkung des steuerfreien Wohneigentums auf 200 Quadratmeter.

Auch das neue Erbschaftsteuerrecht dürfte wohl in absehbarer Zeit die Verfassungsrichter in Karlsruhe beschäftigen. Einige Experten sehen nämlich auch beim derzeitigen Kompromiss den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Die Verletzung dieses Grundsatzes führte zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der eine neue Regelung notwendig machte.

Nach Aussagen aus der Regierungskoalition soll der Gesetzesentwurf für ein konstantes Aufkommen der Erbschafts- und Schenkungsteuer in Höhe von 4 Mrd. Euro sorgen. Das Aufkommen steht den Bundesländern zu.

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