Der Rechtsanwalt für Erbrecht - darauf ist zu achten

Der Rechtsanwalt für Erbrecht - darauf ist zu achten
14.07.2015222 Mal gelesen
Was ein Spezialist für Erbrecht für erfolgreiche Mandatsbearbeitung mitbringen muss, ist für den Mandanten nur schwer einzuschätzen.

Wer seien eigenen Erbfall plant oder als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter mit einem Erbfall konfrontiert wird, benötigt Beratung. Während dies vor allem bei der Nachlassplanung zum Teil auch Notare und Steuerberater leisten, führt spätestens bei einem Erbstreit kein Weg mehr an einem Rechtsanwalt für Erbrecht vorbei. Hierauf sollten Rechtsratsuchende achten:

  1. Spezialisierung: Das Erbrecht gehört nicht zum Kernbereich der Juristenausbildung und gehört nicht zum Alltagsgeschäft des "Wald-und Wiesen-Anwalts". Spezialisierung ist daher das erste Gebot für einen Rechtsanwalt, der erfolgreich Mandate im Erbrecht bearbeiten will. Viele Anwälte dokumentieren diese Spezialisierung durch die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht. Der Fachanwalt für Erbrecht ist dabei zwar ein von der Kammer verliehenes Gütesiegel, nicht immer sagt er aber etwas über den Grad der Spezialisierung aus.
  2. Erfahrung: Viele Probleme im Erbrecht lernt auch der spezialisierte Rechtsanwalt für Erbrecht erst im Laufe der Zeit kennen. Souverän in allen materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen wird der Anwalt in der Regel erst nach mehreren Jahren Berufserfahrung. Hinzu kommt die erforderliche Lebenserfahrung, die gerade im Erbrecht aufgrund komplizierter und sensibler familiärer Umstände von erheblicher Bedeutung ist.
  3. Strategie: Erbrechtliche Mandate haben zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und soziale Einflüsse. Neben der Erfassung der Rechtslage braucht die erfolgreiche Mandatsbearbeitung im Erbrecht von Beginn an eine mit dem Mandanten abzusprechende Strategie. Gerade bei einem über Jahre dauernden Erbstreit sollte diese und die damit zusammenhängenden Interessen und Ziele das Mandanten nie aus den Augen verloren werden.
  4. Durchsetzungsstärke: Konflite im Erbfall sind von besonders großer Intensität. Der gute Anwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht muss die sich ihm bietenden Möglichkeiten erkennen und - in Abstimmung mit dem Mandanten - wenn nötig gerichtlich erzwingen.
  5. Einbindung in ein Team: Die notwendige Spezialisierung führt beim Rechtsanwalt für Erbrecht in der Praxis nicht selten dazu, dass er bei Rechtsfragen aus anderen Disziplinen an seine Grenzen stößt. Da Erbfälle aber häufig Bezugspunkte z.B. zum Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Familienrecht aufweisen, ist es wichtig, dass der Erbrechtler in einer Kanzlei mit weiteren Spezialisten aus den angrenzenden Rechtsgebieten vertrauensvoll zusammenarbeitet.
  6. Recherche und Fortbildung: Das Erbrecht und seine Nebengebiete sind von besonders großem Umfang. Unzählige Gesetze, Urteile, Aufsätze etc. muss der Rechtsanwalt für Erbrecht beachten. Hierfür benötigt er eine gut ausgestattete erbrechtliche Bibliothek und gute Online-Recherchemöglichkeiten kostenpflichtiger Anbieter. Hinzu kommt die regelmäßige Fortbildung im Erbrecht durch Seminare.
  7. Wirtschaftlichkeit: Nur wirtschaftliche Mandatsbearbeitung ist effektive Mandatsbearbeitung. Das Anwaltshonorar spielt dabei eine zentrale Rolle. Für den Mandanten wird - gerade bei hohen Gegenstandswerten, wie im Erbrecht üblich - eine Honorarberechnung nach Zeitaufwand in der Regel günstig sein. Das gilt erst recht beim erfahrenen Spezialisten, dessen Bearbeitungszeit für ein Mandat deutlich niedriger ist als bei anderen Rechtsanwälten.

Wie soll der Rechtsratsuchende nun den besten Spezialisten für Erbrecht finden? Die Auswahl wird in Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg oder München naturgemäß größer sein, als in ländlichen Gebieten. Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis können hilfreich sein, soweit sie auch tatsächlich auf eine Erfahrung im erbrechtlichen Bereich kommen. Im Internet findet man auf jeden Fall bei vielen Rechtsanwälten Profile, aus denen zumindest die Spezialisierung und Erfahrung hervorgeht. Außerdem lassen sich hier Rückschlüsse auf die Ausrichtung und Struktur der Kanzlei ziehen. Honorarfragen sollten bereits bei der Anbahnung der Mandatsübernahme angesprochen und geklärt werden.

Weitere Informationen zum Erbrecht und zu unseren Rechtsanwälten für Erbrecht in Hamburg und Berlin finden Sie auf unserer Homepage: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge.html