Unrichtiger Erbschein – was ist zu tun?

Erbschaft Testament
14.07.2015177 Mal gelesen
Ist ein unrichtiger Erbschein im Umlauf, kann dies schwerwiegende Folgen für den tatsächlichen Erben haben. Es ist unbedingt schnelles Handeln erforderlich.

Ist ein unrichtiger Erbschein im Umlauf, so kann dies schwerwiegende Folgen für den tatsächlichen Erben haben. Wie kann es jedoch überhaupt zur Erteilung eines unrichtigen Erbscheins kommen?

Ein Erbschein kann aus vielen Gründen unrichtig sein. Ein beliebtes Beispiel ist der Fall, dass ein Testament des Erblassers erst lange Zeit nach dessen Tod aufgefunden wird. Sind alle Beteiligten daher vorher von der gesetzlichen Erbfolge ausgegangen, so spiegelt dies der Erbschein oftmals wieder. Wird nunmehr jedoch von der gesetzlichen Erbfolge im Testament abgewichen (z.B. einer von mehreren gleichberechtigten Verwandten zum Alleinerben bestimmt), so gilt nicht mehr die gesetzliche Erbfolge, sondern die Erbfolge gemäß Testament. Der Erbschein, welcher noch die gesetzliche Erbfolge widerspiegelt, ist damit unrichtig geworden.

Ist der Erbschein unrichtig, so ist schnelles Handeln gefordert. Der Erbschein begründet nach § 2366 BGB nämlich einen öffentlichen Glauben an seine Richtigkeit. Erwirbt jemand von demjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, einen zum Nachlass gehörenden Gegenstand, so ist dies möglich, selbst wenn sich hinterher rausstellt, dass der im Erbschein als Erbe Ausgewiesene tatsächlich nicht Erbe geworden ist. Der tatsächliche Erbe muss daher befürchten, dass die im Erbschein als Erbe bezeichnete Person, über Nachlassgegenstände verfügt und diese damit dem eigenen Zugriff entzieht.

Um dies zu verhindern sollten Betroffene unverzüglich nach Kenntnis von dem Bestehen eines unrichtigen Erbscheins dessen Herausgabe nach § 2362 BGB an das Nachlassgericht verlangen. Hierbei empfiehlt es sich stets auf die Unterstützung eines im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes zurückzugreifen.