Gesetzentwurf zur Neuregelung des in der Europäischen Union geltenden Erbrechts ab 2015 bestätigt

Gesetzentwurf zur Neuregelung des in der Europäischen Union geltenden Erbrechts ab 2015 bestätigt
08.12.2014331 Mal gelesen
Die Bundesregierung hat den vorgelegten Gesetzentwurf für die Durchführung der ab dem 17.08.2015 geltenden neuen europäischen Erbrechtsverordnung bestätigt, sodass einige Veränderungen auf die Betroffenen zukommen.

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft vor allem Erbfälle, die einen grenzüberschreitenden Bezug haben, d.h. wenn sich z.B. das Vermögen in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) befindet. Grundsätzlich gilt dann, dass in einem solchen Fall das Erbrecht desjenigen Mitgliedstaats anzuwenden ist, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das heißt, es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers an, wenn nicht im Testament ausdrücklich die Anwendung dieses Erbrechts geregelt wurde. Dies gilt dann jedenfalls für Erbfälle, die nach dem 17.08.2015 eintreten. Der Erblasser sollte sich daher im Rahmen seiner Testamentserstellung mit etwaigen Vor- und Nachteilen des jeweiligen Erbrechts auseinandersetzen.

Außerdem wird durch die Neuregelungen der Nachweis der Rechtsstellung von Erben und Nachlassverwalter mittels eines sogenannten Nachlasszeugnisses möglich. Damit sind dann keine weiteren Formalien nötig, womit Kosten gesenkt und insbesondere Verfahren auch schneller abgewickelt werden können. Zu beachten ist, dass der deutsche Erbschein durch das Nachlasszeugnis nicht ersetzt wird.

Es kann ratsam sein, sich schon jetzt mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen und im Zweifel Neuregelungen im Testament zu treffen. Des Gesetzentwurf ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abrufbar.

In erbrechtlichen Gestaltungen, beispielsweise dem Erbvertrag oder dem Testament, sind präzise Bestimmungen vonnöten, damit der Wille später entsprechend umgesetzt werden kann. Ein Rechtsanwalt kann helfen, den Willen in der bestmöglichen Form festzuhalten.

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