Testamentarische Zuwendung eines Wohnrechts an den Ehegatten ist nicht steuerbefreit

Erbschaft Testament
14.08.2014393 Mal gelesen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 03.06.2014 (Aktenzeichen: II R 45/12) ausgeführt, dass der Erwerb eines dinglichen Wohnrechts oder sonstigen Nutzungsrechts an dem Familienheim durch letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) nicht steuerlich begünstigt sein soll.

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind in diesem Fall nur gegeben, wenn der überlebende Ehegatte Eigentum an einer als Familienheim begünstigten Eigentumswohnung oder dem Haus erhält. Zudem muss der länger lebende Ehegatte das Objekt auch zu Wohnzwecken selbst nutzen.


Das oft gewählte Modell der Nachfolgeplanung, in dem die Kinder das Eigentum an der Immobilie erben und der überlebende Ehegatte ein lebenslanges Wohnrecht erhält, muss also in steuersparender Absicht gut überlegt werden. Denn die Steuerbefreiung tritt auch nicht dadurch ein, dass der Längerlebende das nicht in seinem Eigentum stehende Familienheim tatsächlich bewohnt.