Testament in Form eines Pfeildiagramms ?

Testament in Form eines Pfeildiagramms ?
24.10.2013283 Mal gelesen
Ein Pfeildiagramm erfüllt die Formvorschrift für das eigenhändig geschriebenene Testament nicht.

Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 11.02.2013, 20 W 542/11) hatte über den Fall zu entscheiden, dass der  Erblasser seinen letzten Willen in einem eigenhändig aufgesetzten Schriftstück festgehalten hatte, das neben wenigen handschriftlichen Worten, die für sich betrachtet noch keine auslegungsfähige letztwillige Verfügung beinhalteten,  im wesentlichen nur aus einem Pfeildiagramm bestand.  Es entschied zu recht, dass ein solches Testament unwirksam ist und somit  gesetzliche Erbfolge eintritt.

Gem. § 2247 BGB kann ein Testament durch eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung aufgesetzt werden (sog. Privattestament). Zweck dieser Formvorschrift ist es, den wirklichen Willen des Erblassers zur Geltung zu bringen, indem es die Selbständigkeit dieses Willens nach Möglichkeit verbürgt und die Echtheit der Erklärung sicherstellen soll. Durch dieses Formerfordernis soll der Erblasser zudem angehalten sein, seinen letzten Willen wohlüberlegt niederzulegen.

Daher wird die Wirksamkeitsvoraussetzung "eigenhändig geschrieben" eng ausgelegt: Ein von dem Erblasser selbst aufgesetztes Testament muss  von ihm in eigener Handschrift in Worten geschrieben sein; ein Testament in Bildern genügt der Formvorschrift nicht und ist daher unwirksam.

Eine Erleichterung gilt für das gemeinsame Ehegattentestament, das nur von einem Ehegatten eigenhändig geschrieben, aber von beiden Ehegatten unterschrieben sein muss