Erbauseinandersetzung durch Verkauf des Hauses

Erbauseinandersetzung durch Verkauf des Hauses
26.02.2013578 Mal gelesen
Wie ist der Ablauf der Erbauseinandersetzung bei Immobilienbesitz?

FRAGE:

Mein Vater ist gestorben. Mit meiner Mutter bilde ich eine Erbengemeinschaft. Meine Mutter möchte weiterhin in dem großen Haus wohnen bleiben. Ich brauche aber Geld und möchte, dass sie das Haus verkauft, auch weil ich dann schnell zu meinem Erbteil käme. Kann ich den Verkauf des Hauses einfordern? 

ANTWORT:

Die Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer, sondern auf ihre Auflösung angelegt. Dazu ist eine Erbauseinandersetzung erforderlich, in der zunächst der Bestand und Wert des Nachlasses ermittelt und ein Teilungsplan aufgestellt wird, der dann gerichtlich durchgesetzt werden kann (Klage auf Zustimmung). Wenn möglich, können Sie Ihren Miterbenanteil auch verkaufen. Besteht dieser allein oder zum überwiegenden Teil in dem Haus, welches Ihre Mutter bewohnt, kann es schwierig sein, einen Käufer zu finden. Hier hilft www.erbanteile.de.  Ihre Mutter hätte ein Miterbenanteil und müsste Ihnen den Wert Ihres Miterbenanteils auszahlen (Abschichten durch Abfindung). Kann sie das nicht, können Sie die Teilungsversteigerung beantragen, also die amtliche Veräußerung des Hauses. Das Verfahren könnte Ihre Mutter bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen noch hinausschieben.