Wenn notariell keine andere Vereinbarung getroffen wurde (zB Gütertrennung), leben Ehepaare in der sog. Zugewinngemeinschaft. Die neuen gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich haben positive Neuerungen gebracht.
Diese sind grob Folgende:
- mehr Gerechtigkeit durch die Berücksichtigung von Schulden
- Schutz vor unredlichen Vermögensverschiebungen
- Stärkung der Position des Ausgleichsberechtigten
Erreicht wurde dies durch:
- Einführung einer neuen Beweislastregel
- Stärkung der Auskunftsrechte
- Vorverlegung des Berechnungszeitpunktes
- Verbesserungen des Rechtsschutzes gegen unredliche Vermögensverschiebungen