Problem bei mehreren vorhandenen Testamenten

Erbrecht Eigentum
23.02.202151 Mal gelesen
Es kann durchaus immer wieder einmal vorkommen, dass eine Person mehrere Testamenten verfasst. Doch was dann? Welches Testament ist rechtsgültig?

Widersprechen sich diese, dann gilt in der Regel das zuletzt niedergeschriebene Testament. Das ist normalerweise kein Problem, wenn es keine Widersprüche gibt und mehrere Exemplare den gleichen Inhalt aufweisen. So kann zum Beispiel ein Vater seine Tochter zur Alleinerbin einsetzen. Später verfasst er ein weiteres Testament zugunsten seines Sohnes, dass der, im Falle seines Todes, einen bestimmten Betrag zugesprochen bekommt.

Entscheidend ist das Datum

"Gültigkeit hat ein Testament, wenn es vom Testator handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde.", sagt Joachim Cäsar-Preller, Erbrecht Anwalt aus Wiesbaden. Sind mehrere vorhanden, dann hat das zuletzt verfasste Rechtsgültigkeit.
Sollte ein früheres Testament notariell beglaubigt worden sein und es taucht zu einem späteren Zeitpunkt ein neueres handschriftlich verfasstes auf, hat dieses Gültigkeit. Zusammengefasst bedeutet das, immer das zuletzt verfasste Testament ist rechtsgültig.

Leider führen mehrere vorhandene Testamente nicht selten zu Streitigkeiten, vor allem dann, wenn zum Beispiel in einem der Sohn Alleinerbe ist, im zweiten die Tochter. Fehlt bei beiden Testamenten das Datum, dann wird die Angelegenheit schwierig und es ist eventuelle anwaltliche Hilfe von Anwalt aus Wiesbaden notwendig. Genau genommen stehen die Hinterbliebenen vor einem Rätsel und nicht selten muss das Gericht den Fall prüfen.

Im Zweifel vor Gericht gehen

Der Erbrecht Anwalt aus Wiesbaden empfiehlt bei solch unklaren Verhältnissen den Gang zum Gericht. Dabei prüft der Richter sämtliche infrage kommenden Unterlagen. Das kann zum Beispiel eine Überprüfung sein, ob es Unterschieden zwischen den Adressen gibt. Auch kann der Anwalt aus Wiesbaden Zeugen vor das Gericht bitten um diesbezüglich eine Aussage zu machen.
Selbst die Hilfe von Gutachtern kann helfen das rechtmäßige Testament zu ermitteln. Unter anderem kann der Richter verwendetes Papier oder angewandte Tinte analysieren lassen.

Außergerichtliche Einigung

In solch einem Fall kann der Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden tätig werden. Mit dessen Hilfe wird ein Auslegungsvergleich angestrebt, bestenfalls einigen sich die Betroffenen untereinander, wie sie mit dem Erbe verfahren wollen.