Abgabefrist Einkommensteuererklärung 2015

Abgabefrist Einkommensteuererklärung 2015
02.06.2016624 Mal gelesen
Abgabetermin für die Steuererklärung 2015 war der 31. Mai 2016. Auch nach diesem Datum haben Steuerpflichtige noch ein paar Tage Luft.

Zum 31. Mai 2016 mussten die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2015 den Finanzämtern vorliegen. "Grundsätzlich hat man danach noch ein paar Tage Luft", weiß Steuerberater Jörg Treppner von AJT Neuss, " aber allzu lange sollte man nicht ohne ausreichende Begründung und Meldung überziehen, wenn man Ärger mit seinem Finanzamt ausschließen will!" Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibenden und Freiberufler zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen verpflichtet, während Arbeitnehmer Einkommensteuerklärungen abgeben können, wenn sie sich daraus einen finanziellen Vorteil erhoffen.

Die Pflicht trifft aber auch Personen, die z.B. durch bestimmte Konstellationen der Steuerklassen in einem Eheverhältnis "pflichtveranlagt" sind. Da Unternehmen in aller Regel von Steuerberatern begleitet werden verlängert sich deren Abgabefrist übrigens um sieben Monate, endgültiger Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2015 ist hier der 31. Dezember 2016. Gegebenenfalls können Steuerberater auch Fristverlängerungen beantragen, die in aller Regel aber nicht gewährt wird, weiß Treppner aus langjähriger Beratertätigkeit als Steuerberater in Neuss.

Steuerpflichtigen empfiehlt Treppner, ihren Berater notwendigerweise etwas über die Schulter zu schauen und vor Abgabe der Steuerklärung Informationen zur Berücksichtigung der wichtigsten Änderungen in 2015 abzufragen. Da geht es z.B. um den angehobenen Grundfreibetrag, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende oder um die abgeschafften Wahlmöglichkeiten für Banken oder Versicherungen in Bezug auf Abgeltungs- und Kirchensteuer. Zudem steigt die Freigrenze für so genannte "Aufmerksamkeiten" des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf 60 Euro an, was auch Arbeitsessen betreffen kann.

Treppner: "Fragen Sie Ihren Steuerberater im abschließenden Beratungsgespräch konkret nach den gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2015. So sind z.B. Zahlungen aus Lebensversicherungen seit 2015 nicht mehr steuerbefreit, wenn die Versicherung zuvor von einer anderen Person aufgekauft wurde."

Wer als Arbeitnehmer nicht zur Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, sollte die Erstellung trotzdem erwägen und sich dazu beraten lassen. Treppner: "Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer ist in vielen Fällen höher als die tatsächlich zu entrichtende Steuer!" Diese Art der Steuerklärung kann aber binnen einer 4-Jahresfrist vorgenommen werden.

 

Mehr Informationen: http://www.steuerberatung-ajt-neuss.de/steuerberatung-neuss

 

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