Dienstrecht

Öffentlicher Dienst

Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Dienstvertrag endet durch Ablauf der vereinbarten Zeit, Erreichung des Zweckes, Aufhebungsvertrag oder Kündigung. So stellt zum Beispiel der bekannte Arbeitsvertrag eine Spezialform des Dienstvertrages dar. Weiterhin finden sich Sonderreglungen für beanspruchte Dienste eines Arztes oder Anwaltes. Aufgrund der zahlreichen Sonderbestimmungen kann für einen geordneten Überblick eine Beratung und Information durch den Fachmann sinnvoll sein.

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