SCHUFA löscht Negativeintrag der Collectia GmbH

Negativeintrag von Collectia GmbH gelöscht
23.01.202073 Mal gelesen
Schufa löscht Negativeintrag der Collectia GmbH aus Forderung der FitX Deutschland GmbH nach Vorgehen von AdvoAdvice

In den vergangenen Monaten meldeten sich mehrere Personen, welche von einem SCHUFA-Eintrag, veranlasst durch die Collectia GmbH, betroffen waren. Erstaunlich daran ist, dass es sich oftmals um nicht ausgeglichene Beiträge bei dem Fitness-Studio-Betreiber FitX Deutschland GmbH handelt. Konkret geht es um Monatsbeiträge in Höhe von 15,00 Euro, welche zu einem Negativeintrag geführt haben. 

Schufa löscht Negativeintrag

Nachdem bereits vor wenigen Wochen eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin erlassen wurde, wir berichteten bereits, löschte nunmehr die SCHUFA Holding AG eine weitere Forderung, welche gegenüber einem in Schleswig-Holstein lebenden Mann geltend gemacht wurde.  Die Kanzlei AdvoAdvice hatte sich hier zunächst außergerichtlich an die Schufa Holding AG und die Collectia gewandt, um eine Löschung bzw. einen Widerruf des Negativeintrags zu erreichen. Dies mit Erfolg, da die Schufa den Eintrag selbständig und ohne weiteren Schriftwechsel zur Löschung brachte. 

15,00 Euro führten zu Negativeintrag

Parallel zu der Angelegenheit vor dem Landgericht Berlin handelte es sich auch hier um einen Negativeintrag über eine Beitragsforderung in Höhe von 15,00 Euro. Der Negativeintrag belief sich letztlich jedoch zunächst auf 93,00 Euro und sodann gar auf 163,00 Euro. Die höheren Kosten begründen sich offenkundig durch Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren.

Kleine Forderung führt zu großen Problemen

An diesen Beispielen lässt sich gut erkennen, dass auch eine geringe Forderung zu einem negativen SCHUFA-Eintrag und damit verbundenen Problem führen kann. Die Konsequenzen und Probleme die daraus folgen, sind oftmals genauso gravierend, wie bei hohen Forderungen. Dies liegt darin begründet, dass "niedrigere" Forderungen in der Speicherdauer nicht privilegiert werden. Auch hier gilt im Moment noch die Grundregel, dass eine Löschung drei Jahre nach Eintragung erfolgt.

In diesem Zeitraum ist der Abschluss von Kredit-, Miet-, Versicherungs-, Telefonverträgen und vielen anderen Vertragsarten deutlich erschwert. Es ist also zu empfehlen auch geringe Forderungen zeitnah auszugleichen, sofern keine rechtlich relevanten Gründe dafür bestehen, eine Forderung nicht bezahlen zu wollen. In diesem Fall müsste der Forderung dann zeitnah widersprochen werden. 

Bei Problemen mit negativen SCHUFA-Einträgen können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Hier wird zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, bevor eine inhaltliche Bearbeitung erfolgt. Dadurch kann das Kostenrisiko für die Betroffenen minimiert werden. Für rechtsschutzversicherte Mandanten stellen wir auch gerne vorab eine kostenfrei Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung (030/ 921 000 40 oder info@advoadvice.de).