AfD-Meldeportal in Mecklenburg-Vorpommern verboten

Datenschutzrecht
30.09.201938 Mal gelesen
Das umstrittene Lehrer-Meldeportal „Neutrale Schule“ der AfD ist kurz nach seiner Einführung in Mecklenburg-Vorpommern bereits gestoppt – zumindest vorerst.

Der Landesdatenschutzbeauftragte sieht in dem Portal eine Verletzung von Datenschutzvorschriften nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Hamburg als Vorreiter - Mecklenburg-Vorpommern zieht nach  

Hamburg war im vergangenen Jahr der Vorreiter in Sachen Lehrer-Meldeportal. Nun zog die AfD in Mecklenburg-Vorpommern nach und hat auch hier ein Meldeportal für Schüler und Eltern eingerichtet, auf dem angebliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot, insbesondere auch bei Kritik von Lehrern gegenüber der AfD, gemeldet werden können. Anders aber als in Hamburg hat nun der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, das Meldeportal wegen datenschutzrechtlichen Bedenken verboten.

Datenschutzbeauftragter hält Datenerhebung für unzulässig

Nun mussten einzelne Passagen, die auf dem Portal veröffentlicht wurden, bis zum 20. September gelöscht werden. Der oberste Datenschützer des Landes begründet diesen Schritt mit einer Unzulässigkeit der Datenerhebung, die durch das Portal erreicht werde. Der AfD-Landesverband erhebe in seinem Portal nicht nur personenbezogene Daten von Schülern, die eine Meldung verfassen. Es werden vielmehr auch gezielt die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer gesammelt. Die DSGVO schützt politische Meinungen im Rahmen des Datenschutzrechtes aber in einem besonderen Maße.

Die AfD selbst stützt ihre Datenerhebung zwar auf einem "berechtigten Interesse" nach der DSGVO. Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Müller verkenne die Partei dabei allerdings, dass eine Verarbeitung von Daten, aus der sich politische Meinungen ableiten lassen, nach der DSGVO grundsätzlich untersagt ist. Nur ausnahmsweise unter besonderen Voraussetzungen sei eine solche Verarbeitung erlaubt. Im Fall des Meldeportals lägen solche besonderen Voraussetzungen nicht vor, so die Ansicht des Datenschutzbeauftragten. Die Datenerhebung verstoße daher gegen die Vorgaben des Datenschutzrechtes.

Rückenstärkung für Lehrer

Die Entscheidung ist ein klares Signal in Richtung der Lehrerschaft. Nach dem Datenschutzbeauftragten dürfe es nicht sein, dass Lehrer Angst haben müssten, von "selbsternannten AfD-Aufpassern behelligt zu werden". Lehrer dürften durch das Portal nicht in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden, argumentierte der Datenschutzbeauftragte. Müller stellt sich damit ganz klar auf die Seite der Lehrer.

Der AfD-Landesverband dagegen wird sich mit dem Verbot voraussichtlich nicht abfinden. AfD-Landesvorsitzende Leif-Erik Holm sprach von einer "parteipolitisch motivierten Willkürentscheidung". Die Partei sieht in dem Verbot zudem ein "abgekartetes SPD-Spielchen". Es werde versucht, Missstände an Schulen zu vertuschen. Gegen den Datenschutzbeauftragten Müller prüft die Partei bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

In der Streitfrage um das Lehrer-Meldeportal scheint es damit noch in eine nächste Runde zu gehen.

Weitere Informationen zum Datenschutzrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/datenschutzbeauftragter-rechte-pflichten.html