Negativeintrag der Volksbank Koblenz durch Schufa gelöscht

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB
14.08.201956 Mal gelesen
Die Kanzlei AdvoaAdvice könnte erreichen, dass die Schufa Holding AG einen Negativeintrag der Volksbank Koblenz eG löscht.

Anfang Juni 2019 wandte sich ein Mann aus dem Großraum Koblenz an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte. Die Volksbank Koblenz Mittelrhein eG nahm den Betroffenen aus einer Bürgschaft in Anspruch und machte eine Forderung gegen ihn geltend. Den Vorgang meldete die Bank bei der SCHUFA Holding AG als sog. Negativeintrag ein. Die Angelegenheit wurde sodann zeitnah an ein Inkassounternehmen abgegeben und von diesem weiter verfolgt. 

Zahlungsausgleich und Datenfehler

Der Betroffene glich die Forderung Ende 2018 beim Inkassounternehmen aus. Aus datentschutzrechtlicher Sicht muss im Anschluss eine sog. Erledigung an die SCHUFA gemeldet werden. Dies geschah letztlich erst über sechs Monate nach dem Forderungsausgleich. Nach den Speicher- und Löschfristen für Auskunfteien wird ein Negativmerkmal erst drei Jahre nach Ausgleich der Forderung gelöscht. Solange wird das Merkmal noch weiter im Scorewert berücksichtigt.

Der Betroffene wollten diesen Umstand selbstredend nicht hinnehmen, da er so sechs Monate länger als erlaubt als "schlechter Schuldner" gebrandmarkt wäre. Aus diesem Grund schaltete er den SCHUFA-Experten Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann ein. Dieser wandte sich an die SCHUFA Holding AG und wies auf die Fehlerhaftigkeit des Eintrages hin. Innerhalb weniger Tage meldete sich die SCHUFA sodann schriftlich und teilte mit, dass der Eintrag der Volksbank Koblenz Mittelrhein eG vollständig gelöscht wurde.

Fazit

Das Datenschutzrecht befindet sich im Fokus der Öffentlichkeit. Seit Einführung der DSGVO gibt es diverse neue Ansätze, um datenschutzrechtliche Probleme anzugehen und zu lösen. Genau diese Ansätze sind auch im Rahmen von negativen SCHUFA-Einträgen immer wieder zielführend. Dr. Sven Tintemann beurteilte den Vorgang wie folgt: "Die Verantwortung der Unternehmen für datenschutzrechtliche Fragen ist mit Einführung der DSGVO klar verteilt. Es ist positiv hervorzuheben, dass die SCHUFA Holding AG ihre Verantwortung in hiesigem Fall wahrgenommen und den Negativeintrag umgehend gelöscht hat. Eine solch effiziente Bearbeitung von Beschwerden trägt zu einem erhöhten Datenschutzniveau bei führt zu einem interessengerechten Umgang mit Daten."