Bundestag plant erneute Umsetzung der DSGVO an nationales Datenschutzrecht

Datenschutzrecht
08.07.201954 Mal gelesen
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag noch einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Vorgaben zum Datenschutz verabschiedet. Der Entwurf sieht insbesondere eine Entlastung von Kleinstbetrieben bei der Einsetzung von Datenschutzbeauftragten vor.

Doch Kritiker warnen vor einer nur vermeintlichen Erleichterung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften.

DSGVO: Neuer Gesetzesentwurf soll EU-Vorgaben umsetzen                        

Schon mit dem ersten Anpassungsgesetz nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der deutsche Gesetzgeber versucht, die vorgesehenen Kontroll- und Betroffenenrechte abzuschwächen und damit die strengen EU-Vorgaben an die nationalen Datenschutzbestimmungen anzupassen. Nun hat der Bundestag kurz vor der Sommerpause einen erneuten Gesetzesentwurf verabschiedet. Auch dieser sieht in einigen Bereichen eine weniger strenge Umsetzung der europäischen Vorgaben vor. Insbesondere bei der Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten sollen kleinere Betriebe eine Entlastung erfahren. Für sie sieht der Gesetzesentwurf keine Verpflichtung zur Benennung mehr vor. Der neue Gesetzesentwurf sieht eine deutliche Herabsetzung der Vorgaben zur Benennung  eines Datenschutzbeauftragten vor. Ob damit tatsächliche eine Entlastung erreicht wird, bestreiten Kritiker.

Datenschutzbeauftragte nicht in Kleinstbetrieben

Bisher ist es für Unternehmen verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen,  wenn mehr als 10 Mitarbeiter eines Betriebes regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt sind. Der Datenschutzbeauftragte soll somit die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften überwachen und als Ansprechpartner für Unternehmen und Behörden dienen. Der Beauftragte muss zudem über besondere Fachkenntnis verfügen.

Der neue Gesetzesentwurf senkt nun diese Voraussetzung deutlich ab. Geplant ist, dass eine Pflicht zur Benennung erst besteht, wenn mehr als 20 Mitarbeiter eines Betriebes mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Damit müssen Kleinbetriebe in der Regel keine Datenschutzbeauftragte mehr einsetzen. Doch was auf den ersten Blick wie eine Entlastung für die Unternehmen aussieht, könnte im Ergebnis hohe Bußgelder nach sich ziehen, warnen Kritiker.

Erschwerte Einhaltung ohne Fachkompetenz

Die fehlende Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, der mit seiner Fachkenntnis die Einhaltung der Vorgaben überwacht, könnte für die Unternehmen aber auch zum Verhängnis werden. Kritiker waren, dass bei Kleinstbetrieben damit die Gefahr steigt, gegen Vorschriften der DSGVO zu verstoßen. Denn die Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO bleibt bestehen, während mangels Datenschutzbeauftragter die interne Zuständigkeit fehle.

Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber beispielsweise hat sich auf Twitter kritisch über den Gesetzesentwurf geäußert. Mit den verwässerten Anforderungen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, werde den Betrieben eine Entlastung nur suggeriert. Es sei aber vielmehr zu erwarten, dass besonders diese Unternehmen bald mehr und höhere Bußgelder zahlen müssen, wenn sie auf die Unterstützung eines Datenschutzbeauftragten verzichten.  So könnte die vermeintliche Entlastung der Kleinstbetriebe im Ergebnis mehr Schaden als Nutzen bringen. Das nun folgende Gesetzgebungsverfahren man zunächst abwarten müssen. Erst dann wird sich zeigen, welche negativen Auswirkungen sich aus der Regelung ergeben.

Weitere Informationen zum Datenschutzrecht und der DSGVO erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/datenschutzbeauftragter-rechte-pflichten.html