Steuerbetrug erschwert

Bauverordnung Immobilien
03.09.20071894 Mal gelesen

Spanien verschärft Gesetze zur Kontrolle von Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der bisher mögliche Steuerbetrug mit der Verjährung der Erbschafts- und Vermögensübergabesteuer in Spanien wird gesetzlich weiter eingeschränkt oder anders gesagt: Dieses Spiel ist aus.
Werden die notariellen Immobilienübertragungsurkunden bei einem spanischen Notar erstellt, so hat dieser gewisse Meldepflichten, was für den spanischen Fiskus eine Kontrollmöglichkeit eröffnet. Er kann vor Ablauf der Verjährungsfristen einschreiten. Werden die notariellen Übertragungsurkunden, wie beispielsweise ein Schenkungsvertrag für einen spanische Immobilie, vor einem deutschen Notar erstellt, so ist dieser nicht verpflichtet, diesen Vorgang an die spanischen Steuerbehörden zu melden. So konnte in Ruhe die Verjährungsfrist abgewartet werden, um sodann in Spanien schenkungssteu-erfrei die auch grundbuchrechtliche Eigentumsnachfolge seitens des Beschenkten anzutreten.
Dieser Strategie wurde nun mit dem Gesetz 53/2002 ein Riegel vorgeschoben, sowohl für die Erb-schafts- und Schenkungssteuer wie auch für die Grunderwerbssteuer. Denn nunmehr gilt Folgendes: Wird der Steuertatbestand durch ausländische Urkunden verwirklicht, von denen die spanischen Steuerbehörden keine Kenntnis haben, dann beginnt die vierjährige Verjährungsfrist erst zum Zeit-punkt der Vorlage dieser ausländischen notariellen Urkunde bei der spanischen Finanzverwaltung. Ab wann gilt nun diese neue Regelung? Für alle Rechtsgeschäfte, die nach dem 1. Januar 2003 vorge-nommen wurden. Die Besteuerung vorheriger Rechtsgeschäfte vor deutschen Notaren verjährt also weiter.
Nach dem Versterben eines Vermögensinhabers in Spanien bleibt jetzt nur noch für den, der vor dem 1.1.2003 geerbt hat, ein begrenztes "Steuerschlupfloch" nach Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist. Hinzu kommt ein halbes Jahr Erklärungsfrist vor einem spanischen Notar, um die erbrechtliche Rechtsnachfolge anzutreten.

Ansprechpartner: Deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado Horst Manger.