Immobilienkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen

Euroscheine
02.12.202159 Mal gelesen
Wenn ein Kreditvertrag fehlerhaft ist, entfällt nach der vorzeitigen Kündigung eines Immobiliendarlehens die Vorfälligkeitsentschädigung.

In manchen Fällen muss ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden, zum Beispiel, weil der Kreditnehmer seine Immobilie verkaufen und den Kreditvertrag deshalb auflösen will. Oft lohnt sich auch eine Umschuldung, weil die Zinsen seit dem Vertragsabschluss gesunken sein können. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Kreditvertrag kann allerdings teuer werden, denn viele Banken berechnen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Doch es gibt Wege, die kostspieligen Vorfälligkeitsentschädigungen zu umgehen. 

Wer seinen Verbraucherkredit vorzeitig beenden will, muss der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Kosten für solche Vorfälligkeitsentschädigungen sind in vielen Fällen überhöht. Oft geht es dabei um Zahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro. Zahlreiche Banken klären ihre Kunden aber nicht transparent über die Berechnung der VFE auf, wodurch der Kreditvertrag angreifbar wird.

BGH hat Rechte von Bankkunden gestärkt

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Position von Darlehensnehmern. Im Streit um die Kosten für eine vorzeitige Kündigung eines Immobilienkreditvertrags hat der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt bestätigt und die Rechte von Bankkunden gestärkt. Die Berechnung der Kosten für den Ausstieg aus einem Immobilienkredit muss von den Banken "klar, prägnant, verständlich und genau" dargestellt werden, so das OLG Frankfurt.

Die Gerichte haben die Praxis der Banken, beim vorzeitigen Ausstieg aus einem Immobilienkredit vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen, nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Eine Bank hat das Recht, "eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden" zu verlangen, so das OLG Frankfurt. Banken müssen ihre Kunden aber auch bei Baufinanzierungen transparent und deutlich über die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung belehren.

Welche Kreditverträge sind betroffen?

Das Urteil betrifft Verträge, die Banken und Sparkassen seit dem 21. März 2016 geschlossen haben. Immobilienkreditverträge, die seitdem unterzeichnet wurden, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit mangelhaft und können ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Inzwischen haben die Geldinstitute ihre Kreditverträge zwar überarbeitet, doch auch die neuen Formulierungen sind zum Teil angreifbar.

In den Widerrufsinformationen von Immobilienkreditverträgen finden sich oft "Besondere Hinweise" und/oder erweiterte Belehrungen in den Widerrufsfolgen über verbundene Geschäfte, obwohl solche Geschäfte gar nicht vorliegen. Solche Sammelbelehrungen, die für Altverträge noch rechtens waren, sind für Verträge, die seit dem 30. Juli 2010 geschlossen wurden, wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr zulässig.

Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung auflösen

Weil viele Banken und Sparkassen die gesetzlichen Informationspflichten über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die seit dem 22. März 2016 gelten, nicht erfüllen, können Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen umgehen oder zurückfordern. Der BGH hat die Rechtsposition für Verbraucher verbessert und betroffene Bankkunden können sich gegen überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen zur Wehr setzen.

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