Wie in allen Gebieten des Lebens kommt es auch vor, dass Rechtsanwälte ihre Arbeit nicht richtig machen. Problematisch bei Anwälten ist, dass in der Folge eines Fehlers häufig viel Geld verloren geht und damit ein hoher wirtschaftlicher Schaden eintritt.
Fehlerhafter Feststellungsantrag bei Klage nach Darlehenswiderruf
Genau mit einem derartigen Problem traten zwei Mandanten aus dem Großraum Münster an die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice heran.
Der zuvor tätige Rechtsanwalt sollte für sie einen Widerruf eines Darlehensvertrages aus dem Jahr 2008 vornehmen und den Betroffenen helfen, wieder an ihr investiertes Geld zu gelangen.
Der Rechtsanwalt reichte nach dem Widerruf des Darlehens auch eine Klage ein und begehrte hierin die Feststellung, dass die Darlehensgeberin zur Rückgewähr der gezahlten Beträge verpflichtet sei.
Für den Laien mag sich dies nachvollziehbar anhören. Der Jurist wird jedoch ins Grübeln kommen, müsste doch vorrangig der genaue Betrag eingeklagt werden. Eine Feststellungsklage wäre nur für künftige Schäden möglich gewesen.
Obgleich dies der Grund ist, warum man sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt wendet, hatte der damalige Rechtsanwalt wohl seine Schwierigkeiten mit dem Zivilprozessrecht und den zu stellenden, richtigen Anträgen.
Klage abgewiesen wg. falschem Feststellungsantrag
Darauf wurde er in der mündlichen Verhandlung sogar von der zuständigen Richterin hingewiesen. Der Rechtsanwalt blieb aber bei seinem Feststellungsantrag.
Die Richterin wies die Klage vollumfänglich ab und verwies im Urteil nochmals darauf, dass eine Feststellungsklage in hiesiger Konstellation nicht möglich war.
Schaden in Höhe von mehr als 11.000 Euro entstanden
Den Betroffenen ist durch dieses Vorgehen des ursprünglichen Rechtsanwalts, welcher mittlerweile seine Anwaltszulassung zurückgegeben und seine Kanzlei aufgelöst hat (dies hatte nichts mit hiesigem Verfahren zu tun), ein Schaden in Höhe von über 11.000,00 Euro entstanden. Die Schadenssumme setzte sich aus verschiedenen Posten zusammen.
Vergleich nach Klage vor Landgericht Münster
Im Dezember 2018 reichten die Rechtsanwälte von AdvoAdvice eine Klage vor dem Landgericht Münster gegen den ehemaligen Anwalt der Kläger ein. Bevor es im August 2019 zu einer mündlichen Verhandlung kommen konnte, einigten sich die Parteien gütlich, um Kosten und ein langwieriges Verfahren zu verhindern.
Sind auch Sie in Bezug auf ein Darlehen und dessen Widerruf bei einem Prozess falsch beraten worden oder sind fehlerhafte Anträge gestellt worden, dann melden Sie sich gerne bei AdvoAdvice unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de.