Widerruf von Kfz.-Kreditverträgen der VW-Gruppe

13.11.201760 Mal gelesen
Der Widerrufsjoker ist immer noch ein „Ass im Ärmel“ der Verbraucher. Viele Verbraucher haben ihren Neuwagen der VW-Gruppe mithilfe eines Autokredites finanziert. Gegen die seit September 2015 bekannten Manipulationen des VW-Konzerns bestehen neue Möglichkeiten.

Der Widerrufsjoker ist immer noch ein "Ass im Ärmel" der Verbraucher.

Viele Verbraucher haben ihren Neuwagen der VW-Gruppe mithilfe eines Autokredites finanziert. Im Zuge der seit September 2015 bekannten Manipulationen bei den Diesel-Modellen der Marken VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche sehen sich viele Verbraucher mit dem Problem konfrontiert, dass ihr Wagen einen enormen Wertverlust erleidet. Auch die vom VW-Konzern angebotenen Softwareupdates stellen keine verbraucherfreundliche Lösung dar. Allzu oft berichten Kunden von erheblichen Problemen nach einem Update. Der zumeist teure Kredit wird jedoch nicht an den tatsächlichen Wert des Wagens angepasst. Die Kreditsumme und damit auch die Raten bleiben so hoch als ob das Auto in einem einwandfreien Zustand wäre. Tatsächlich ist der Marktwert der Fahrzeuge erheblich gemindert und es drohen sogar Fahrverbote, was einer praktischen Wertlosigkeit des Wagens entspricht. Folge dieser Diskrepanz ist, dass die Verbraucher eine viel zu hohe Kreditsumme abzahlen ohne den Gegenwert, in Form des Wertes des Autos, zu besitzen.

Der Joker kommt zum Einsatz

Wie nun sollen sich diese Kunden gegen das Ungleichgewicht wehren? Das Update scheint keine ausreichende Lösung und gegen die Rückgabe des Wagens wehrt sich der VW-Konzern. Auch der Kreditvertrag scheint auf den ersten Blick in Ordnung zu sein. Insbesondere ist doch die Widerrufsfrist bereits abgelaufen.

Tatsache ist jedoch, dass viele Kreditverträge fehlerhaft sind. Insbesondere fehlen ausreichende Pflichtangaben in Bezug auf die Widerrufsfrist. Die regelmäßige Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, sofern alle Angaben ausreichend und korrekt vorhanden sind. Die Folge fehlender oder mangelhafter Angaben zum Widerrufsrecht ist, dass die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist. Die Verträge sind somit weiterhin widerrufbar. Ein Widerruf des Kreditvertrages führt, aufgrund der Verbundenheit mit dem Kaufvertrag über das Auto, zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages. Für Verbraucher ist dies insbesondere dann interessant,  wenn ihr Auto vom Diesel-Skandal betroffen ist und die Nachbesserung nicht möglich oder fehlgeschlagen ist. Oder wenn sich der Verbraucher nicht auf das Risiko der Spätschäden infolge eines Softwareupdates ein lassen möchte. In diesem Fall wird der Kreditvertrag widerrufen und der Kaufvertrag rückgängig gemacht. Vorteil hierbei ist, dass der Verbraucher keinerlei Risiken in Bezug auf Spätschäden und Fahrverbote zu tragen hat. Diese Risiken trägt, im Falle eines Widerrufs, der Hersteller allein.

Nur für Kunden von betroffenen Diesel PKW ?

Die Frage ob sich der Widerruf des Kfz-Kredites nur für Kunden von "Skandalautos" rechnet muss klar mit Nein beantwortet werden. Auch, wenn das eigene Auto nicht vom Diesel-Skandal betroffen ist, kann ein Widerruf des Kfz.-Kreditvertrages eine lukrative Alternative zu Verkauf oder Inzahlungnahme darstellen. Nach einem Widerruf des Kreditvertrages erhalten die Verbraucher die gesamten bereits gezahlten Raten erstattet. Es wird lediglich eine Nutzungsentschädigung abgezogen. In vielen Fällen erhalten die Verbraucher mit dieser Methode mehr als wenn der Wagen in Zahlung gegeben oder frei verkauft wird. Darüber hinaus entfallen Unannehmlichkeiten in Bezug auf Werkstattbesuche wegen einem Softwareupdate sowie eventueller Folgeschäden.

Wie erfahre ich, ob mein Kreditvertrag noch widerrufbar ist ?

Die Frage, ob der eigene Kreditvertrag widerrufbar ist oder nicht, ist von den meisten Verbrauchern nur schwer selbst zu beantworten. Hier spielen verschiedenste juristische Aspekte eine Rolle. Insofern kann auch nicht pauschal von einer Widerrufbarkeit aller Kfz.-Kreditverträge der VW-Gruppe ausgegangen werden. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung.

Wo erhalte ich kompetente Hilfe ?

Die auf den Widerruf von Kfz.-Kreditverträgen spezialisierte Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden prüft für Sie umfassend die Widerrufbarkeit ihres Kreditvertrages und die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens. Nehmen Sie, für eine kostenlose Erstberatung unter info@wvr-law.de oder 030 200 59 07 70 Kontakt auf. Das freundliche und kompetente Team der Kanzlei Werdermann / von Rüden unterstützt Sie gerne bei der Sicherung Ihrer Ansprüche.