Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträge ab dem Zeitpunkt Juni 2010

Darlehensrecht
16.05.201732 Mal gelesen
Widerrufsrecht ab dem Juni 2010 und die Folgen.

Ein Widerrufsrecht hat mehrere Vorteile. Zum Beispiel kann durch den Widerruf auch ein bereits gekündigtes Darlehen rückabgewickelt werden und eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Andererseits bewirkt der Widerruf bei einem noch laufenden Vertrag, dass keine Vorfälligkeitsentschädigng bezahlt werden muss. Weiter ist eine Umfinanzierung bei dem noch sehr niedrigem Zinsniveau finanziell lohnend.

Für Darlehensverträge ab dem 13.6.2014 können Darlehensnehmer jedoch keine Nutzungsentschädigung mehr fordern für die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen. Für Verträge vor diesem Zeitpunkt konnten die Darlehensnehmer immer zumindest eine 2,5-prozentige Verzinsung auf diese gezahlten Leistungen fordern.

Fehler in der Widerrufsbelehrung sind vielfältiger Art und können hier nicht insgesamt dargestellt werden. In den letzten Jahren sind insbesondere die gesetzlichen Pflichtangaben nicht, nicht vollständig oder fehlerhaft in der Belehrung dargelegt worden.

In den allermeisten Fällen lohnt es sich eine Prüfung der Widerrufsbelehrung vornehmen zu lassen.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.