Sparkasse - Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich?

Sparkasse - Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich?
10.09.2015444 Mal gelesen
Der Widerruf eines bereits seit einigen Jahren bestehenden Darlehensvertrages kann sich lohnen. Voraussetzung dafür ist, dass die seinerzeit verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wenn auch Sie einen Kreditvertrag mit einer Sparkasse abgeschlossen haben, so kann es sein, dass dieser aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden kann, ohne dass Sie eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Welche Sparkassen sind betroffen?

Auf der Website www.test.de werden Banken und Sparkassen genannt, gegen die gerichtliche und außergerichtliche Erfolge im Rahmen des Widerrufs von Kreditverträgen verzeichnet worden sind. Das Portal hat sich dem Problem angenommen und bietet einen Überblick. Unter anderem konnten Kreditnehmer, die mit der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, der Sparkasse Aurich-Norden, der Sparkasse Lüdenscheid, der Landessparkasse zu Oldenburg, sowie der Sparkasse Bottrop Verträge abgeschlossen haben, sich von diesen lösen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen kommen oft daher, dass die Sparkassen die gesetzlichen Vorgaben personalisiert haben. Häufige Fehler sind zum Beispiel, dass die Überschriften ergänzt wurden, Klammern abgedruckt wurden oder in den Fußnoten das konkrete Geschäft bezeichnet wurde.

Sparkassen - Voraussetzungen für einen Widerruf ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Es müssen drei Voraussetzungen vorliegen, damit der Kreditvertrag mit der jeweiligen Sparkasse widerrufen werden kann:

 

  1. Der Vertrag muss nach dem 01. November 2002 geschlossen worden sein, da das Widerrufsrecht vorher nicht gesetzlich verankert war.
  2. Der Vertrag muss zwischen der Sparkasse und einem Verbraucher geschlossen worden sein, da nur einem Verbraucher ein Widerrufsrecht kraft Gesetztes zusteht.
  3. Die verwendete Widerrufsbelehrung muss Fehler enthalten, da nur dann keine ordnungsgemäße Belehrung Ihres Widerrufsrechts erfolgt ist.

Der Verbraucher muss regelmäßig eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung entrichten, wenn er einen Kreditvertrag vorzeitig beendet. Diese ist eine Art Vertragsstrafe, die von den Sparkassen mit in den Vertrag aufgenommen wird, um sich wirtschaftlich gegen zinsbehaftete Rückzahlungsausfälle abzusichern. Hierauf hat die Sparkasse einen gesetzlichen Anspruch.  Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung muss jedoch dann nicht gezahlt werden, wenn die Widerrufsfrist aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen hat. Die Frist fängt erst dann an zu laufen, wenn Sie ordnungsgemäß belehrt wurden, ist dies bis heute nicht geschehen, so kann der Vertrag auch noch jetzt widerrufen werden.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden überprüft Ihren Darlehensvertrag samt der verwendeten Widerrufsbelehrung kostenlos. Füllen Sie einfach den Mandantenfragebogen auf unserer Website wvr-law.de aus und senden Sie uns Ihren Vertrag zu. Wir werden uns nach der Prüfung zeitnah bei Ihnen melden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertrauensvoll von uns behandelt.