Depression, Burn-Out und Co.

Berufsunfähigkeitsversicherung
22.02.2018144 Mal gelesen
Die schleichende Berufsunfähigkeit Die Anforderungen an die geistige Leistungsfähigkeit sind heutzutage so hoch wie nie. Besonders im Berufsleben steigen die Anforderungen.

Die schleichende Berufsunfähigkeit

Die Anforderungen an die geistige Leistungsfähigkeit sind heutzutage so hoch wie nie. Besonders im Berufsleben steigen die Anforderungen. Gewinnoptimierung steht allseits im Vordergrund. Waren früher noch hauptsächlich körperliche Tätigkeiten maßgeblich sind es heute vorwiegend geistige Tätigkeiten die das Arbeitsleben prägen. Überstunden sind an der Tagesordnung. In Deutschland werden pro Arbeitnehmer durchschnittlich 5 Überstunden pro Woche gearbeitet. Einsatzbereitschaft und ständige Verfügbarkeit sind allseits geforderte Eigenschaften. Der Druck auf die Arbeitnehmer steigt ständig. Auch im Privatleben steigen die Anforderungen. Auch hier sind ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft ein wichtiges Thema. Neben dem Management des privaten Haushalts stehen weitere private Verpflichtungen im Vordergrund. Bei den stärker werdenden Belastungen bleibt es nicht aus, dass einige diesem Druck auf Dauer nicht gewachsen sind. Vielfach folgen aus dieser Dauerbelastung psychische Erkrankungen wie Burn-Out und Depressionen.

Der schleichende Prozess

Der Verlauf von psychischen Erkrankung ist ein Schleichender. Die Betroffenen berichten zunächst von allgemeiner Unzufriedenheit und Erschöpfungszuständen. Diese Symptome steigern sich rasch zu einer durchgehenden Antriebslosigkeit und völliger Motivationslosigkeit. Erhält der Betroffene hier keine professionelle Hilfe folgen weitere Schwierigkeiten. Antriebs- und Motivationslosigkeit haben oft Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Viele Vorgesetzte und Kollegen deuten die Symptome falsch und unterstellen Faulheit oder Abgrenzung. Nicht selten steigern sich diese Reaktionen von Vorgesetzten und Kollegen zu Missgunst und Mobbing. Dies wiederum führt zu einer Verstärkung der vorgenannten Symptome bis hin zu einer psychischen Erkrankung wie Depression oder Burn-Out. In der Regel führen solche Erkrankungen dazu, dass der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hier drohen finanzielle Engpässe, die rasch existenzbedrohend sein können.

Die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen

Heutzutage stellen psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache dafür dar, dass Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Häufigste Ursache sind Verletzungen und Krankheiten am Skelett- und Bewegungsapparat. Dennoch singt der Anteil derer, die wegen einer Körperverletzung arbeitsunfähig sind, während der Anteil der psychischen Erkrankungen stetig steigt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die den Fall absichern soll, dass Jemand infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Versicherungsnehmer soll vor Allem vor einem finanziellen und sozialen Abstieg geschützt werden. Wann ein Mensch berufsunfähig ist regelt sich dabei nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Danach ist berufsunfähig, wer infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf, sowie er ohne Beeinträchtigung ausgestaltet war, wenigstens für die Dauer von sechs Monaten zu mindestens der Hälfte nicht mehr ausüben kann. Im Falle der Berufsunfähigkeit zahlt die Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente und stellt den Versicherten von der Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge frei.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Liegt eine psychische Erkrankung wie Burn-Out oder Depression vor, dann ist der Betroffene in der Regel berufsunfähig. Die Versicherung müsste hier eigentlich die vereinbarte Leistung erbringen. Tatsächlich zahlen die Berufsunfähigkeitsversicherung in gut einem Drittel aller Fälle nicht. So ist es auch bei psychischen Erkrankungen. Für die Betroffenen ist dies natürlich besonders misslich. Neben der ohnehin angespannten Psyche kommen dann noch tatsächliche finanziell Nöte und Existenzängste hinzu.

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Bei psychischen Erkrankungen machen sich die Versicherungen einige besondere Umstände zu Nutze. Vor allem die schwere Diagnostizierbarkeit von psychischen Erkrankungen und den schwierigen Nachweis der Berufsunfähigkeit nutzen die Versicherungen um sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Hier wird oft vorgebracht, dass schon gar keine psychische Erkrankung besteht und wenn, diese jedenfalls nicht die Berufsfähigkeit zu mehr als 50% einschränkt. Die Betroffenen werden oftmals nicht ernst genommen, sondern eher wie Simulanten und Bittsteller behandelt. Die Auseinandersetzung mit der Versicherung wird für die Betroffenen dann vollends zur psychischen Belastungsprobe. Viele halten diesem Druck nicht stand, resignieren und verzichten auf ihre Ansprüche.

Das muss nicht sein.

Zunächst sollte der Versicherung die Berufsunfähigkeit angezeigt werden. Der Berufsunfähigkeitsversicherung obliegt es dann festzustellen, in welchem Grad die Berufsunfähigkeit vorliegt. In den meisten Fällen, von psychischen Erkrankungen, liegt die erforderliche Berufsunfähigkeit von mehr als 50% vor. Beruft sich die Versicherung dennoch darauf, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist oder eine psychische Erkrankung schon gar nicht vorliegt, ist es empfehlenswert professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Informationen und Unterstützung

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Die Kanzlei Werdermann / von Rüden vertritt Mandanten denen die Versicherungsleistungen aus verschiedenen Gründen verwehrt werden. Wenn auch Sie von der Kompetenz unserer Rechtsanwälte profitieren möchten, vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Wir prüfen Ihren Fall völlig kostenlos und unverbindlich und geben Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter info@wvr-law.de sowie 030 / 200 59 07 70 zur Verfügung.