LG Karlsruhe: Klausel zur Kündigung von Bausparverträgen unwirksam

anwalt24 Fachartikel
06.09.201779 Mal gelesen
Das Landgericht Karlsruhe stärkt Bausparern mit einer aktuellen Entscheidung den Rücken. Demnach kann die Badenia Bausparkasse Bausparverträge nicht einfach nach 15 Jahren kündigen. Eine dementsprechende Klausel sei unwirksam (Az.: 10 O 509/16).

Das Landgericht Karlsruhe stärkt Bausparern mit einer aktuellen Entscheidung den Rücken. Demnach kann die Badenia Bausparkasse Bausparverträge nicht einfach nach 15 Jahren kündigen. Eine dementsprechende Klausel sei unwirksam (Az.: 10 O 509/16).

 

Nach Medienberichten sah eine Klausel in bestimmten Bausparverträgen der Badenia Bausparkasse vor, dass sie die Verträge kündigen kann, wenn nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen für das Bauspardarlehen noch nicht erreicht sind oder der Bausparer das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen hat. Diese Klausel stelle aber eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar, entschied das LG Karlsruhe.

 

Die anhaltende Niedrigzinsphase macht den Bausparkassen zu schaffen. Daher versuchen sie immer wieder, vergleichsweise hoch verzinste Altverträge zu kündigen. "Bausparer sollten genau hinschauen aus welchem Grund der Vertrag gekündigt wird. Denn viele Kündigungen sind unwirksam", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Der Bundesgerichtshof hatte im Februar entschieden, dass Bausparkassen die Verträge kündigen können, wenn sie seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind.

 

Doch davon war in dem konkreten Fall keine Rede. Hier ging es um eine Klausel, die es der Bausparkasse ermöglichen sollte, den Bausparvertrag nach vorheriger Ankündigung zu kündigen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen nach 15 Jahren nicht erreicht oder die Zuteilung vom Verbraucher nicht angenommen wurde. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte erfolgreich gegen die entsprechende Klausel geklagt.

 

"Es gibt weitere Klauseln, die rechtlich hoch umstritten sind. Lange Zeit waren die Bausparkassen sogar darauf aus, dass die Bausparer ihr Bauspardarlehen nicht abrufen und wurden dafür sogar noch mit Bonuszinsen belohnt. Auch dann dürfte die Kündigung nicht so ohne weiteres möglich sein", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

 

Das aktuelle Urteil des LG Karlsruhe dürfte nicht nur für Kunden der Badenia Bausparkasse interessant sein. Denn nach Medienberichten setzen auch die LBS Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen auf ähnliche Klauseln. Rechtsanwalt Bernhardt: "Die Entscheidung des LG Karlsruhe zeigt, dass die Kündigung eines Bausparvertrags nicht einfach so hingenommen werden muss. In vielen Fällen lohnt sich eine Prüfung."

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Bausparer, die sich gegen das Vorgehen ihrer Bausparkasse zur Wehr setzen möchten.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de