Nachbarrecht - Katzenklo

Bauverordnung Immobilien
06.10.20061875 Mal gelesen

Frage:

In unserer Wohnanlageverunreinigt der Kater unsererNachbarn dasvon uns allen zu pflegende Grundstück.Wir haben die Nachbarn schon mehrfach aufgefordert, durch das Aufstellen einesKatzenklos das Hineinfassen undTreten in die Exkremente des Tieres zu verhindern. Doch passiert ist bisher nichts. Was können wir tun?

Antwort:

Regelungen über Tierhaltung sollten in die Hausordnung einfließen. Eine Hausordung oder deren Änderung kann auf einer Eigentümerversammlung mit Mehrheit beschlossen werden. Beispielsweise kann geregelt werden, dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, Haustiere wie Katzen und Hunde so zu halten, dass sie in den Außenanlagen nicht frei herumlaufen und die Gartenteile anderer Wohnungseigentümer nicht betreten dürfen. Auch die Konsequenz bei Nichtbeachtung kann in die Hausordnung einfließen: Untersagung der Tierhaltung, wenn nach drei schriftlichen Abmahnungen sich nichts gebessert hat (vgl. Entscheidung des BayObLG, NJW 1994, S. 658).