Laubfall im Herbst

Bauverordnung Immobilien
25.09.20091064 Mal gelesen

Laubfall im Herbst wird für die Hauseigentümer und Nachbarn zur lästigen Angelegenheit. Und wenn die Blätter auch noch in Nachbars Garten landen, ist der Streit vorprogrammiert.

 
Der Laubfall von Nachbars Bäumen verursacht häufig Streitigkeiten. Der Grundeigentümer muss die herabgefallenen Blätter von Nachbars Garten in der Regel hinnehmen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Grundstück in einer Gegend liege, in der Gärten mit Laubbäumen häufig vorkommen. Selbst wenn der Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung darstelle, ist er in diesen Fällen zu dulden.
 
Fallen allerdings beim betroffenen Nachbarn erhebliche Kosten für die Reinigung von Fassade und Dachrinnen an, müssen die Kosten dafür erstattet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (AZ: V ZR 102/03). Voraussetzung für einen solchen Anspruch sei jedoch, dass der betroffene Nachbar die Bäume dulden müsse, obwohl sie auf sein Grundstück ragten. Darüber hinaus müsse nachweisbar sein, dass der besonders intensive Laubfall von den Bäumen des Nachbarn herrühre.