Kündigung Bausparvertrag BHW: OLG Celle kündigt Revisionszulassung an

Kündigung Bausparvertrag BHW: OLG Celle kündigt Revisionszulassung an
09.05.2016373 Mal gelesen
OLG Celle kündigt die Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof zur Frage der Kündigung von Bausparverträgen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB an

Nachdem das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30. März 2016 - 9 U 171/15 zu Gunsten der Bausparer entschieden hatte und die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen hatte, kündigt nun auch das OLG Celle in einem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte geführten Verfahren (OLG Celle, 02.05.2016, Az. 3 U 75/16) an, über die Kündigung eines Bausparvertrags nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu verhandeln und die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen. Dies zur Klärung der Frage, ob eine Bausparkasse berechtigt ist, Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu kündigen.

Bisher hatte das OLG Celle mehrfach durch Beschluss ohne Verhandlung gegen die Bausparer entschieden und die Revision nicht zugelassen. Mit der angekündigten Änderung der Verfahrensweise steht nun auch betroffenen Bausparern der BHW der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof offen. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus, nachdem die Bausparkasse Wüstenrot gegen das Urteil des OLG Stuttgart Revision eingelegt hatte. Da die Bausparkasse Wüstenrot mit einer Revisionsrücknahme eine Entscheidung des BGH noch verhindern kann, bleibt offen, ob und wann in diesem Verfahren eine Entscheidung des BGH ergeht.

Nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte, die schon eines der ersten grundlegenden Urteile gegen die Wüstenrot Bausparkasse zur Abwehr einer Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB erstritten haben (Urteil des AG Ludwigsburg vom 07.08.2015 - Az. 10 C 1154/15), sollten Bausparer Kündigungen wegen 10jähriger Zuteilungsreife nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht akzeptieren, sondern sich mit fachlicher Hilfe gegen diese Kündigungen zur Wehr setzen. Nach bisheriger Erfahrung reagieren Bausparkassen auf eigene Widersprüche von Bausparern fast ausnahmslos mit ablehnenden Standardschreiben. Erst durch die Zuhilfenahme von spezialisierten Rechtsanwälten lassen sich Erfolge im Sinne der Bausparer erzielen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, die auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert ist, vertritt betroffene Bausparer zur Abwehr erklärter Kündigungen deutschlandweit.

Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf.

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