Hannover Leasing 165: Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht

Hannover Leasing 165: Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht
01.04.2016321 Mal gelesen
Anlegern des angeschlagenen Immobilienfonds Hannover Leasing 165 drohen hohe Verluste. Wer Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, muss handeln. Die Verjährung der Ansprüche droht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anleger konnten sich seit März 2006 an dem geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing 165 "Wachstumswerte Neues Europa 2" beteiligen. Bauliche Mängel führten dazu, dass die Fondsimmobilie seit Oktober 2015 leer steht. Das führt dazu, dass die Anleger erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Selbst bei einem Verkauf des Büro- und Geschäftshauses in Bratislava wäre wohl rund die Hälfte des eingesetzten Kapitals verloren.

Vor diesem Hintergrund können Anleger prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Allerdings ist Eile geboten. Denn es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist der Forderungen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Schadensersatzansprüche mehr durchgesetzt werden. Wer sich z.B. am 10. April 2006 am Immobilienfonds Hannover Leasing 165 beteiligt hat, muss jetzt tätig werden, um die Verjährung möglicher Ansprüche zu hemmen. Zur Prüfung und Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, Mietausfälle oder erhöhter Sanierungsbedarf der Fondsimmobilie. Besonders das Risiko des Totalverlusts wiegt für die Anleger schwer. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nicht ausreichend dargestellt und die Beteiligung an Immobilienfonds oft als sichere Geldanlage für die Altersvorsorge dargestellt.

Darüber hinaus sind für die Vermittlung der Fondsanteile häufig auch hohe Provisionen an die Bank geflossen, die zu einem Interessenkonflikt der Banken führen können. Daher muss sie auch über diese sog. Kick-Backs aufklären, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der vermittelnden Bank zu erkennen. Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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