Als das Mehrfamilien haus errichtet wurde, wurden die damals gelten den DIN-Normen für
Wärme schutz eingehalten. Ein Wohnungseigentümer baut eigenmächtig Isolierglasfensterein.
Darauf hin treten Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze auf. Sachverständige empfehlen das
Anbringen einer Wärmedämmung an der Außenfassade. Dies lehnt die Wohnungseigentümerge
meinschaft ab.
Die anderen Eigentümer haben den Schaden nicht mit verursacht. Ursache für die Schäden ist
die Isolierverglasung. Dies hat der geschädigte Wohnungseigentümer selbst veranlasst. Da her
kann er die Beseitigung des Schadens nicht auf Kosten der Gemeinschaft verlangen. Auch lag
der Mangel nicht bei der Errichtung des Hauses vor . Die damaligen DIN-Vor schrif ten wurden
ein gehalten. Außer beim ge schädigten Eigentümer sind die übrigen Außenwände in einem ordnungs
gemäßen Zustand. Die Gemeinschaft kann also die Fassadendämmung ablehnen.
OLG Düsseldorf 3 Wx 54/07
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