WEG-Eigentümer will Fassadendämmung

Bauverordnung Immobilien
10.10.20081427 Mal gelesen

Als das Mehrfamilien haus errichtet wurde, wurden die damals gelten den DIN-Normen für

Wärme schutz eingehalten. Ein Wohnungseigentümer baut eigenmächtig Isolierglasfensterein.

Darauf hin treten Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze auf. Sachverständige empfehlen das

Anbringen einer Wärmedämmung an der Außenfassade. Dies lehnt die Wohnungseigentümerge

meinschaft ab.

Die anderen Eigentümer haben den Schaden nicht mit verursacht. Ursache für die Schäden ist

die Isolierverglasung. Dies hat der geschädigte Wohnungseigentümer selbst veranlasst. Da her

kann er die Beseitigung des Schadens nicht auf Kosten der Gemeinschaft verlangen. Auch lag

der Mangel nicht bei der Errichtung des Hauses vor . Die damaligen DIN-Vor schrif ten wurden

ein gehalten. Außer beim ge schädigten Eigentümer sind die übrigen Außenwände in einem ordnungs

gemäßen Zustand. Die Gemeinschaft kann also die Fassadendämmung ablehnen.

OLG Düsseldorf 3 Wx 54/07

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