Pachtrecht: Unwirksame Instandhaltungsklausel zur Schädlingsbekämpfung

Bauverordnung Immobilien
18.09.20081988 Mal gelesen
 
Zwischen Verpächtern und Pächtern von Gasstätten kommt es immer wieder zum Streit über die Kosten der Schädlingsbekämpfung, da natürlich nicht nur über die Ursache gestritten wird, sondern auch über die Frage wer und vor Allem wie viel zu bezahlen hat?
 
Üblicherweise findet sich in Gaststättenpachtverträgen die Regelung, dass der Pächter für die Schädlingsbekämpfung zuständig ist und die Kosten zu tragen hat.
Meist erfolgt dies im Zusammenhang mit einer Klausel in welcher geregelt ist, dass der Pächter zur Instandhaltung der technischen Anlagen des Gesamtobjektes verpflichtet ist.
 
Diese Regelung kann aber im Einzelfall unwirksam sein wie kürzlich das Landgericht Coburg (Aktenzeichen: - 12 O 231/07 -) entschieden hat.
 
Im konkreten Fall kam es zwischen dem Pächter und dem Verpächter zum üblichen Streit, wer für die Bekämpfung des Ungeziefers zuständig ist.
Nachdem der Verpächter auf den Vertrag verwies, wonach der Pächter für die gesamte Instandhaltung zuständig sei und somit auch für die Bekämpfung, obwohl er das Objekt mitbewohnte, nahm der Pächter eine Minderung des Pachtzinses vor und zahlte einfach weniger.
 
Das Landgericht gab am Ende dem Pächter Recht!
 
Die vertragliche Regelung sei eine unangemessene Benachteiligung des Pächters, da er für die gesamte Instandhaltung sorgen müsse, aber umgekehrt nicht das gesamte Objekt nutzen könne.
 
Im Ergebnis verbleibt es daher bei der gesetzlichen Regelung, wonach nämlich der Verpächter selbst dazu verpflichtet ist, das Pachtobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und sich somit auch um die Schädlingsbekämpfung kümmern muss.
 
Und die Moral von der Geschichte:
Manchmal tanzen die Mäuse auch dann auf dem Tisch wenn die Katze im Haus wohnt.
 
Kompetenz rund um die Immobilie:
 
 
Pfeiffer Link & Partner
Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
Darmstadt                                                                                Frankfurt/M.