Gebäudeversicherung / Geschäftsinhaltsversicherung: Versicherer kann sich bei fehlerhafter Beratung über Versicherungssumme nicht auf Unterversicherung berufen

Bauverordnung Immobilien
25.02.20081483 Mal gelesen

Das KG (Oberlandesgericht) in Berlin hatte jüngst über eine fehlerhafte Beratung eines Mitarbeiters über die Versicherungssumme zu entscheiden.

Was war geschehen? Der Versicherungsnehmer begehrte nach einem Brandschaden in seiner Bäckerei Leistungen aus einer Geschäftsinhaltsversicherung. Da der tatsächliche Wert der versicherten Gegenstände höher war, als die vereinbarte Versicherungssumme, berief sich der Versicherer auf Unterversicherung und kürzte die Leistung entsprechend.

Hiermit gab sich der Versicherungsnehmer nicht zufrieden. Er machte geltend, der Mitarbeiter der Versicherung habe vor Vertragsschluss doch die Bäckerei besichtigt und dann gemeinsam mit dem Versicherungsmakler das Antragsformular ausgefüllt. Auf die Einschätzung des Versicherungswertes durch fachkundige Mitarbeiter des Versicherers dürfe er sich doch wohl verlassen.

Das KG gab dem Versicherungsnehmer Recht und verurteilte den Versicherer zur vollständigen Zahlung. Begründung: Grundsätzlich ist zwar der Versicherungsnehmer für den Inhalt und Umfang seines Versicherungsantrages allein verantwortlich. Jedoch darf er der Beratung und Aufklärung vertrauen, die ihm vom Versicherungsagenten erteilt wird. Wenn der Versicherer bei Beantragung einen falschen Rat über die Höhe der zu vereinbarenden Versicherungssumme erteilt oder die hierbei gebotene Aufklärung unterlässt, kann er sich später auf eine Unterversicherung nicht berufen.

Quelle: KG, Urt. v. 11.05.2007, 6 U 191/06

Dr. Finzel, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht