Eigentumswohnung im sanierten Altbau – Neubau?

Bauverordnung Immobilien
04.02.20081503 Mal gelesen

Immer häufiger werden sanierte Altbauwohnungen zum Verkauf angeboten. Bei genauer Betrachtung findet sich häufig in den Notarverträgen die Regelung, dass für die unberührte Altbausubstanz keine Gewährleistung übernommen wird.
In seiner Entscheidung vom 26,04.2007, NJW 2007 S. 3275ff, hat der BGH deutlich gemacht, dass der Gewährleistungsausschluss gegen die Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen verstößt. Im Ergebnis gilt dies auch für Notarverträge, es sei denn, es hat nachweisbar eine intensive Aufklärung stattgefunden.
Des weiteren werden solche Verträge behandelt, wie Werkverträge über einen Neubau, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang einer Neubauverpflichtung entsprechen, also wenn Aufstockungen stattfinden, die Heizungs- und Sanitärtechnik erneuert wird. Es kommt also darauf an, ob die Arbeiten technisch und funktional eine Abstimmung aufeinander bedingen.