Rechtsfähigkeit der Wohungseigentümergemeinschaft - Klage gegen den Bauträger wegen Mängeln

Bauverordnung Immobilien
13.11.2007819 Mal gelesen

Die Gemeinschaft der Eigentümer einer Wohnanlage (Wohungseigentümergemeinschaft, WEG) ist rechtsfähig. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Entscheidungen im Jahr 2007 (zuletzt mit Urteil vom 26.4.2007) festgestellt und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert.

Somit kann die WEG gegen den Bauträger wegen der Verfolgung von Mängeln (sowohl bezüglich des Sondereigentums als auch des Gemeinschaftseigentums) vorgehen. Der große Vorteil ist, dass in einem Rechtsstreit nicht die einzelnen Wohungseigentümer, sondern die WEG (als "Rechtsverband eigener Art") Partei des Prozesses ist - somit ist für die WEG das Prozesskostenrisiko erheblich reduziert, da die Anwalts- und Gerichtskosten durch die Anzahl der WEG - Mitglieder geteilt wird. Jeder einzelne Wohungseigentümer trägt also nur einen Bruchteil der Kosten.

Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH besteht auch die Möglichkeit, dass die WEG per Mehrheitsbeschluss den Verwalter (als "gesetzlichen Prozessstandschafter") ermächtigt, den Prozess zu führen. Weiter hat auch der einzelne Wohungseigentümer die Möglichkeit, gegen den Bauträger zu klagen und dabei alle Mängel des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen - er muss lediglich Leistung bzw. Nachbesserung an die WEG verlangen.

Als auf Bau- und Wohungseigentumsrecht spezialisierter Rechtsanwalt berate ich Wohungseigentümer bzw. WEG - Verwalter gerne bei der Frage, wie Ansprüche wegen Baumängeln durchgesetzt werden können. Dabei sind zahlreiche Besonderheiten des WEG - Rechts und des Baurechts zu beachten. Außerdem ist ein nicht unerheblicher Koordinierungsaufwand zwischen den einzelnen Wohungseigentümern zu beachten. Zudem ist die Frage zu klären, ob eine Klage erhoben oder ein sog. selbstständiges Beweissicherungsverfahren einzuleiten ist. Ich vertrete derzeit mehrere Wohungseigentümergemeinschaften wegen Mängeln gegen den Bauträger. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und mein Expertenwissen.

RA MAXIMILIAN KOCH