Eigenbedarf

Eigenbedarf
28.01.2013275 Mal gelesen
Täuscht ein Vermieter ein Eigenbedarf vor, hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dies gilt jedoch nur, wenn die Täuschung wirklich der Grund für den Auszug ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Täuscht ein Vermieter ein Eigenbedarf vor, hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dies gilt jedoch nur, wenn die Täuschung wirklich der Grund für den Auszug ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Der Anspruch erlischt, wenn der Mieter und der Vermieter sich vorher in einem Ausgleich zu einem Auszug geeinigt haben.

Ein Fall:

Eine Vermieterin hatte ihrem Mieter gekündigt wegen Eigenbedarf. Der Mieter widersprach der Kündigung. Somit erhob die Vermieterin Räumungsklage. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, in dem sich der Mieter zum Auszug verpflichtete. Von der Mieterin bekam er im Gegenzug eine Umzugshilfe in Höhe von 2400 €.

 

Die Vermieterin zog jedoch nach dem Auszug des Mieters nicht in die Wohnung ein. Als der ehemalige Mieter das bemerkte, forderte er Schadenersatz- ohne Erfolg

  

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