Verwalterhaftung auch für Mitarbeiter?

Bauverordnung Immobilien
31.10.20071271 Mal gelesen

Entsteht den Wohnungseigentümerverband durch unsachgemäße Verwaltung ein Schaden (z.B. unrechtmäßige Belastung des Gemeinschaftskontos), so haftet der Verwalter einerseits wegen schuldhafter Verletzung des Verwaltervertrages aber auch für das Verhalten seines Mitarbeiters. Die durch einen Mitarbeiter verursachte schädigende Handlung muss jedoch nicht nur bei Gelegenheit der Erfüllung einer Verbindlichkeit des Verwalters entstanden sein, sondern in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben, die der Verwalter zugewiesen hat, stehen.

OLG München Beschl. v. 24.07.06, 32 Wx 77/06

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