Die finanziellen Folgen des neuen WEG-Rechtes

Bauverordnung Immobilien
07.08.2007943 Mal gelesen

Die Stärkung der Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft vor den Sondereigentümern ist nicht nur durch die Rechtsprechung , sondern auch durch die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes erfolgt.

Wohnungseigentumssachen sind seit dem 01.07.07 nicht mehr dem Verfahren über die freie Gerichtsbarkeit zugeordnet, sondern sind jetzt normale Zivilsachen. Es wird in Zukunft von Kläger und Beklagtem gesprochen.

Der Verfahrensablauf orientiert sich seit diesem Datum nach der ZPO. Dies hat zur Folge, dass von Anfang an umfänglichst vorzutragen ist, weil ansonsten der Verspätungseinwand droht. Während vorher der Amtsermittlungsgrundsatz galt, gilt nun die Parteimaxime.

Besonders bedeutungsvoll ist auch die Kostenfolge. Es gilt nicht mehr der Grundsatz, dass jeder Partei die außergerichtlichen Kosten selbst trägt. Wer unterliegt, trägt jetzt die Kosten.

Auch die Prozesskosten ändern sich. Vorher wurden die Kosten nach der Kostenordnung erhoben, nunmehr gilt das GKG.

Wohnungseigentumssachen werden somit für die Beteiligten teurer. Es ist daher allen Beteiligten nur zu empfehlen, sehr sorgfältig zu prüfen, ob es der richtige Weg ist, das Gericht anzurufen.