Pfusch am Bau

Bauverordnung Immobilien
22.05.20072515 Mal gelesen

Pfusch am Bau - wer hat nicht schon davon gehört oder es selbst erfahren müssen. Der Keller nässt, das Dach ist undicht, an den Fenstern zieht es oder der Bauunternehmer ist gar insolvent. Haftbar ist jeweils derjenige Handwerker, Statiker, Architekt, der den konkreten Schaden verursacht hat bzw. für die konkrete Aufgabe verantwortlich war. Hat man sich für die Lösung aus einer Hand entschieden und für den gesamten Bau einen Bauunternehmer beauftragt, ist der in jedem Fall der Ansprechpartner. Oft lohnt es sich, wenn man bereits vor Bauabnahme einen Sachverständigen zu Rate zieht, so dass Fehler bereits während des Baus erkannt und ausgebessert werden können. In dieser Phase ist es häufig unkomplizierter, die Verantwortlichen zu erreichen und zu verhandeln. Um sich bereits im Vorhinein abzusichern, ist es ratsam Empfehlungen einzuholen. Das günstigste Angebot ist nicht immer das beste. Wichtig ist auch nachzufragen, ob der Unternehmer im Falle eines Schadens ausreichend versichert wäre. Falls nicht, kann man gegebenenfalls mit einer Bürgschaft Vorsorge treffen. Auf gar keinen Fall sollten die Gesamtkosten für den Bau im Voraus beglichen werden, sondern immer nur entsprechend der einzelnen Bauabschnitte nach sorgfältiger Prüfung. Frohes Schaffen!