Der Baumangel – Ein Buch mit sieben Siegeln?

Bauverordnung Immobilien
16.03.20072117 Mal gelesen

 Ob Bauherren, Bauträger oder Architekten: Jeder kennt das Problem des so genannten Pfusch am Bau. Viele von Ihnen haben jedoch erst in einem aufwendigen Gerichtsverfahren lernen müssen, dass nicht jeder Baumangel gleich ein rechtlich relevanter Mangel ist. Denn die Frage ob ein Baumangel vorliegt, wird nicht nach dem persönlichen Rechtsempfinden des Betroffenen bestimmt, sondern an Hand einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, technischen Regelwerken und nicht zuletzt an Hand der Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen.

Die Flut von außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten über das Vorliegen von Baumängeln, könnten jedoch erheblich eingedämmt werden, wenn man im Vorfeld die Deiche höher bauen würde.

Für Bauherren, Bauträger und Architekten bedeutet das: Je konkreter die Frage des Baumangels im Vorfeld vertraglich geregelt wird, desto geringer ist das Risiko, dass später Streitigkeiten über diese Frage entstehen. Daher sollte jeder Bauherr, Bauträger und Architekt zumindest die Frage des Baumangels konkret für jedes Projekt bestimmen. Denn nur so kann später vermieden werden, dass der Damm bricht und ein für alle Parteien Zeit- und Kostenraubendes Gerichtsverfahren geführt werden muss.