Sturmschaden: Welche Versicherung haftet?

Bauverordnung Immobilien
03.03.20083317 Mal gelesen

Nachdem der Orkan "Kyrill" im letzten Jahr in vielen Orten Deutschlands erhebliche Schäden angerichtet hatte, zog nun "Emma" über Deutschland. Hierbei stellt sich immer wieder die Frage, ob für die materiellen Schäden eine Versicherung in Anspruch genommen werden kann.

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude, die beispielsweise durch umgestürzte Bäume eingetreten sind, oder wenn der Sturm Abdeckplanen von Gebäuden abreißt und nachfolgender Regen zu Feuchtigkeitsschäden führt. Sollte ein Fenster zu Bruch gehen und hierdurch die Wohnungseinrichtung beschädigt werden, ist die Glasversicherung für die Bruchschäden am Fenster und die Hausratversicherung für die Schäden an der Wohnungseinrichtung eintrittspflichtig. Bei noch im Bau befindlichen Gebäuden kommt die Haftung einer Bauleistungsversicherung in Betracht. Fallen Dachziegel auf ein Auto, ist grundsätzlich die Kfz-Teilkaskoversicherung entschädigungspflichtig.

Allerdings kommt es stets auf den Einzelfall an. Wer z.B. sein Auto trotz Sturmwarnung unter einem sichtbar alten Baum abstellt, muss sich eventuell grob fahrlässiges Verhalten entgegenhalten lassen. In diesem Fall kann der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleiben.

Wichtig ist in jedem Fall, den Versicherer umgehend zu informieren und die Schadensstelle möglichst unverändert zu lassen. Bei eigenmächtiger Reparatur ohne Rücksprache mit der Versicherung riskiert der Geschädigte seinen Versicherungsschutz. Ausnahme: Gefahrenquellen dürfen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Der Geschädigte sollte stets Fotos oder Filmaufnahmen machen und Belege der beschädigten Sachen zusammenstellen, damit das Schadensbild festgehalten werden kann.

Dr. Finzel
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht