Kartenmissbrauch an der Supermarktkasse

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29.03.202323 Mal gelesen
Wer denkt das Kartenmissbrauch nur mit Hightech funktioniert, wird angesichts einer perfiden Diebstahlsmasche eines Besseren belehrt.

Die Meldungen aus dem In- und Ausland häufen sich. Kartenmissbrauch findet, nicht nur in der Urlaubszeit, häufig auf eine perfide Masche statt. Hierbei wird kein Hightech verwendet, um den Kartenmissbrauch durchzuführen. Die Masche läuft, mit Varianten, grundsätzlich wie folgt ab:

Einer oder mehrere Späher, die auf die typischen Fingerbewegungen bei Nutzung eines PIN-Eingabe-Nummernfeld trainiert sind, positionieren sich im Kassenbereich eines Supermarktes, meistens im Bereich hinter der Kasse. Durch stundenlanges üben mit diversen Videoaufnahmen können diese Späher anhand der Fingerbewegungen, selbst dann, wenn Sie die Eingabe der Zahlen direkt nicht sehen, oftmals sehr treffsicher die PIN lesen. Der Umstand, dass dreimal eine falsche PIN eingegeben werden kann, bevor die Karte zum Schutz vor Kartenmissbrauch gesperrt wird, kommt den Kriminellen zusätzlich zu gute.

Auch Varianten, bei denen vermeintliche Kunden in der Schlange stehend, mit ihrem Handy hantieren und die PIN Eingabe filmen, wurden bereits berichtet.

Meint der Späher erfolgreich eine PIN erkannt zu haben, gibt er seinen Komplizen unauffällig Zeichen. Diese benutzen das klassische Repertoire von Taschendieben, zum Beispiel die Verwicklung des Opfers in ein belangloses Gespräch über die Frage nach dem Weg, um - mittels eines dritten Komplizen - der Bank- oder Kreditkarte habhaft zu werden.

Hierbei gehen die Taschendiebe mit äußerster Präzision und Vorsicht vor.

Ziel ist es, die Entwendung der Karte möglichst dem Opfer nicht vor Augen zu führen, sodass den Kriminellen genügend Zeit zum Kartenmissbrauch bleibt. Fällt so das Abhandenkommen der Karte erst Stunden oder sogar Tage später auf, ist das Konto bereits abgeräumt.

Geschädigte berichten davon, dass sie erst durch den Anruf der Bank Kenntnis davon erlangt haben, dass ihre Bankkarte sich nicht mehr im Portmonee befindet.

Nochmals, die Taschendiebe entfernen nur die Bankkarte. Sie nehmen kein Bargeld aus dem Portmonee um keinen Hinweis darauf zu geben, dass irgendjemand an der Geldbörse war.

Banken und Zahlungsdienstleister sind bei dieser Variante des Kartenmissbrauch oftmals fein raus.

Wurden bei Abhebungen mit einer Geldkarte an einem Automaten die Originalkarte und die PIN verwendet, dann spricht für die Bank/ den Zahlungsdienstleister ein Beweis des ersten Anscheins, dass die Zahlung vom Kunden selbst vorgenommen wurde oder in dem Fall, dass die Karte von einem Dritten unberechtigt genutzt wurde, der Kunde diesem- zumindest grob fahrlässig - eine Kenntniserlangung von der PIN ermöglicht hat.

Hanseatisches OLG Bremen, Beschl.v. 19.05.2021, Az.: 1 W 4/21;

Der Klassiker einer groben Fahrlässigkeit ist die gemeinsame Aufbewahrung der Karte mit einer Notiz der PIN.

Wurden Sie Opfer dieser perfiden Masche, ist es wichtig einen auf solche Fälle spezialisierten Anwalt zurate zu ziehen. Manchmal kann über die Überwachungskamera des Supermarktes oder Einkaufscenter der Diebstahl, der zum Kartenmissbrauch geführt hat, belegt werden und so der Anscheinsbeweis zu Gunsten der Bank oder des Zahlungsdienstleisters erschüttert werden. Dann besteht die Chance auf Ersatz des Schadens durch die Bank oder den Zahlungsdienst.

Kunden sollten ihrer Bank auch nicht freimütig Angaben zu dem Vorfall machen, da diese regelmäßig zulasten des Bankkunden ausgelegt werden um nach Möglichkeit eine grob fahrlässige Vorgehensweise des Kunden zu seinen Lasten zu belegen.

Als Schutz ist stets zu empfehlen, es den Kriminellen ein Stück weit gleichzutun.

Nämlich Üben! Was für einen Blinden selbstverständlich ist, funktioniert für die Sehenden mit ein wenig Übung auch. Jedes Zahleneingabefeld, ob am Telefon oder an dem PIN Eingabepad, hat auf der Ziffer 5 eine haptisch spürbare Erhöhung. Legt man den Mittelfinger auf und fühlt diese Erhebung, so kann man mit dem Zeigefinger die Tasten 1, 4 und 7 bedienen. Mit dem Mittelfinger die Tasten 2, 5, 8 und 0 und mit dem Ringfinger die Tasten 3, 6 und 9.

Schon nach kurzer Zeit des Übens, zum Beispiel am Telefon, kann man sicher seine PIN blind eingeben. Das ermöglicht es einem mit der Hand, mit der man die PIN nicht eingibt, die Hand, die die PIN eingibt, vollständig zu verdecken. So kann weder eine Kamera, noch ein menschlicher Späher, die Eingabe der PIN visuell nachvollziehen.

Nehmen Sie sich Zeit für ein wenig Übung, die sich mit Sicherheit auszahlt.

Sind Sie von einem Kartenmissbrauch betroffen, rufen Sie uns gerne zu einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch Telefon.