Vorfälligkeitsentschädigung abwehren, Geld zurückholen

Bankrecht
05.05.202145 Mal gelesen
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung, Vor­fällig­keits­entschädigung zurückholen!

Der Widerrufsjoker nutzen um keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, geht das?

Ja dies ist möglich, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser.

Wenn Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordert oder Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten sie von einem erfahrenen Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen, ob Fehler in der Widerrufsbelehrung enthalten sind, die zu einem Widerruf berechtigen.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag hat zur Folge, dass ein Widerruf des Darlehens unter Umständen noch heute möglich sein kann. So holen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung zurück oder können die Zahlung direkt umgehen.

Dies ist immer dann möglich, wenn Fehler in der Widerrufsbelehrung vorliegen oder sonst Angaben im Darlehen unzutreffend sind.

So hat etwa auch das Landgericht Konstanz in seiner Entscheidung vom 08.12.2020 (Az.: C 4 O 155/20) zu Gunsten eines klagenden Darlehensnehmers entschieden.

Der Grund für die Entscheidung des Gerichts war, dass die Angaben im Vertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht klar und verständlich waren.

Insoweit hat das Landgericht Konstanz festgestellt, dass unzureichende Angaben im Hinblick auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung vorlagen. 

Es wurde, so das Gericht, schon nicht darauf hingewiesen, dass die Bank nur für die Zeit bis zur erst möglichen Kündigung des Darlehensvertrages durch die Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Außerdem wurden vereinbarteSondertilgungsoptionen nicht erwähnt. 

kostenlose Erstberatung durch erfahrene Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der seit 16 Jahren im Bankrecht tätig ist, sollten betroffene Kunden sich so schnell wie möglich von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren und beraten lassen.

Interessierte Verbraucher können die Dienste der Fachanwaltskanzlei Eser bundesweit in Anspruch nehmen.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist seit 16 Jahren als spezialisierter Anwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bundesweit tätig. Daneben ist er auch als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart nebenberuflich tätig.