Raus aus der Bürgschaft, welche Rechte bestehen?

Anwalt aus Stuttgart, Daimler bzw. Mercedes Dieselskandal
17.02.2020176 Mal gelesen
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Wie bei jeder Kreditsicherheit besteht auch bei der Bürgschaft das konkrete Risiko, dass diese Sicherheit beim Ausfall des Hauptschuldners verwertet wird.

Die Hoffnung des Bürgen, dass es nie zu  einem Haftungausfall des Hauptschuldners kommt, hat sich hierbei nachträglich als ungerechtfertigt erwiesen.

Der Bürge der nun von der kreditgebenden Bank selbst in Anspruch genommen wird, fragt sich hierbei, ob er sich gegen die Bank wehren kann, ob also rechtliche Ansatzpunkte bestehen, um aus der Bürgschaft rauszukommen?

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig im Bankrecht, und hierbei im Bürgschaftsrecht, tätig ist, bestehen durchaus rechtliche Ansatzpunkte, um die Bürgschaft noch zum Fall zu bringen.

Aufgrund der Tatsache, dass es verschiedene Arten von Bürgschaften gibt, muss jeweils einzelfallbezogen erst mal Umfang und Voraussetzungen der Haftung im konkreten Fall geklärt werden.

Hierzu ist es unerlässlich, dass ein spezialisierter Fachanwalt die Bürgschaftserklärung prüft und analysiert.

Allgemein sind schon Angriffspunkte gegen die Form der Bürgschaftserklärung denkbar, da die Bürgschaftserklärung des Bürgen zwingend schriftlich abzugeben ist.

Auch kann die Bürgschaft verjähren, so dass der Bürger eventuell auch den Verjährungseinwand noch erheben kann.

Bürgschaftserklärung können auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein, dieses kann z.B. bei einer Übersicherung von Familienangehörigen der Fall sein.

Auch andere Fallgruppen der Sittenwidrigkeit sind denkbar.

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Als erfahrene Anwälte des Bank- und Kapitalmarktrechts übernehmen wir die Prüfung für Sie. Es gilt die einzelnen Klauseln des Bürgschaftsvertrags zu analysieren und Fehler zu finden.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team bundesweit außergerichtlich und gerichtlich.

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Bankrechtskanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Bank- und Bürgschaftsrechtes.

Rechtsanwalt  Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank-und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrt seit mehreren Jahren im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.