Widerruf Autokredit: Schlechte Karten für Musterklage gegen Mercedes-Benz-Bank

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
28.01.2019109 Mal gelesen
Autokredite können noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, wenn die finanzierende Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Eine diesbezügliche Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank droht allerdings zu scheitern.

Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass die Mercedes-Benz-Bank fehlerhafte Informationen in ihren Kreditverträgen verwendet hat und die 14-tägige Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf gesetzt wurde. Die Folge wäre, dass die Kreditverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können.

Rund 680 Verbraucher haben sich der Musterklage angeschlossen und erlebten gleich am ersten Verhandlungstag am 25. Januar 2019 einen herben Dämpfer. Das OLG Stuttgart zweifelt, ob die Schutzgemeinschaft für Bankkunden überhaupt klagebefugt ist. Eine vorgelegte anonymisierte Liste von 350 Mitgliedern reichte dem Gericht nicht als Beleg. Außerdem äußerte das OLG auch Zweifel an der Klagebegründung. Eine Entscheidung will das OLG Stuttgart am 20. März treffen.

Überraschend ist das drohende Scheitern der Musterklage nicht. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte auch gegen die VW-Bank eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Das OLG Braunschweig hatte allerdings die Eröffnung des Verfahrens mit der Begründung abgelehnt, dass der Verein nicht klageberechtigt sei.

"Die Chancen für erfolgreiche Musterklagen gegen die Mercedes-Benz-Bank bzw. die VW-Bank stehen nicht gut. Das bedeutet aber nicht, das Autokredite nicht widerrufen werden können. Die Ansprüche können im Wege einer Einzelklage geltend gemacht werden. Das ist erfolgversprechender und führt schneller zum Ziel. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass den Banken bei der Vergabe von Autokrediten Fehler unterlaufen sind, die zum Widerruf noch Jahre nach Vertragsschluss berechtigen", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Widerruf eines Autokredits ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat, weil dann die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, werden nach einem erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verkäufer gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

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